Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
B. KAPITALMARKT- UND WERTPAPIERRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Mit der Verordnung soll der Gefahr entgegengewirkt werden, dass Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Secu - rities Financing Transactions, SFT) außerhalb des regu - lierten Bankensystems oder ohne sonstige angemessene Aufsicht abgewickelt werden. Als Wertpapierfinanzierungsgeschäfte – die oft imSchat - tenbankenbereich durchgeführt werden – gelten Ge - schäfte, bei denen Vermögenswerte der Gegenpartei zur Generierung von Finanzierungsmitteln genutzt werden. Sie beinhalten in der Regel das Ver- oder Ausleihen von Wertpapieren oder Waren, Pensions-(Repo-) oder umge - kehrte Pensionsgeschäfte, Kauf-/Rückverkauf- bzw. Verkauf-/Rückkaufgeschäfte sowie das sog. margin lending. Die Verordnung soll für alle Wertpapierfinanzierungsge - schäfte sowie ökonomisch vergleichbare Geschäfte gel - ten. Eine Einschränkung in Bezug auf Vertragspartner findet nicht statt. Alle Geschäfte sind erfasst, eine Aus - nahme für Intragruppengeschäfte ist nicht vorgesehen. Durch die Einführung verbindlicher Transparenz- und Meldeanforderungen für Wertpapierfinanzierungsge - schäfte soll sie Banken und sonstige Finanzintermedi - äre davon abhalten, Transaktionen in den weniger streng regulierten Nicht-Banken- bzw. Schattenbanken - bereich zu verlagern. Die Verordnung orientiert sich an Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) zu Schattenbanken und war Bestandteil des im September 2013 formulierten europäischen Fahrplans zur Regulie - rung des Schattenbankenwesens. Sie will sicherstellen, dass Informationen über Wertpapierfinanzierungsge - schäfte auf effiziente Weise an Transaktionsregister und Anleger in Organismen für gemeinsame Anlagen gemel - det werden. Die Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte will die Transparenz verbessern durch: → Beobachtung der Entstehung von Systemrisiken im Finanzsystem im Zusammenhang mit Wertpapierfi - nanzierungsgeschäften; → Offenlegung von Informationen über Wertpapierfinan - zierungsgeschäfte gegenüber Anlegern, deren Vermö - genswerte bei den Geschäften zum Einsatz kommen; → Anforderungen an dieWeiterverwendung der von den Kunden gestellten Sicherheiten durch Banken oder Makler für deren eigene Zwecke. 14. Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFTR) Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung Die SFTR verfolgt das Ziel, die Transparenz vonWertpapierfinanzierungsgeschäften imBereich der bankähnlichen Kreditvermittlungstätigkeiten (Schattenbankensektor) sicherzustellen. Sie schafft einen Rechtsrahmen, in dem Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften an Transaktionsregister zur allgemeinen Information und aufsichtsrechtlichen Kontrolle gemeldet werden. Kurzübersicht Kommissionsvorschlag vom 29. Januar 2014 Annahme durch das Parlament am29. Oktober 2015 Annahme durch den Rat am 16. November 2015 Veröffentlichung im Amtsblatt am 23. Dezember 2015 101 B
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