Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

B. KAPITALMARKT- UND WERTPAPIERRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Die AIFM-Richtlinie zielt darauf ab, alle Akteure und Tätig - keiten, die erheblichen Risiken unterliegen, einer ange - messenen Regulierung und Aufsicht zu unterwerfen. Die Richtlinie soll für die Verwalter alternativer Investment - fonds (AIFM) harmonisierte Anforderungen festlegen. Durch die Festlegung eines einheitlichen Rahmens für die Zulassung und Beaufsichtigung vom AIFM soll ein hohes Maß an Verbraucher- und Anlegerschutz gewährleistet werden. Unter anderem aufgrund der Schwierigkeit der Definition von Hedgefonds wählte die Kommission als Anknüpfungspunkt nicht den Fonds selbst, sondern den Manager eines Fonds. Unter alternativen Investmentfonds (AIF) versteht die Kommission alle Anlageorganismen, die die gemeinsame Anlage in Vermögenswerten zum Ziel haben und die nicht bereits unter die OGAW-Richtlinie fallen. Dazu zählenHedgefonds und Private-Equity-Fonds sowie geschlossene und offene Immobilienfonds, Roh - stoff- und Infrastrukturfonds. AIFM werden einer Zulassungspflicht in der EU unter - worfen. Die Zulassung berechtigt den Verwalter aus - schließlich zum Vertrieb an professionelle Anleger in der gesamten EU. Ausgenommen vom Anwendungsbe - reich der Richtlinie sind Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, bestimmte supranationale Organisati - onen wie multilaterale Entwicklungsbanken, nationale Zentralbanken, staatliche Stellen, die Fonds zur Unter - stützung von Sozialversicherungs- und Pensionssyste - 16. Richtlinie zur Regulierung von Managern von Hedgefonds und anderen alternativen Investmentfonds (AIFM-RL) Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds Die AIFM-Richtlinie reguliert die Verwalter alternativer Investmentfonds, die nicht von der OGAW-Richtlinie erfasst werden. Betroffen sind sowohl Verwalter mit Sitz in der EU als auch Verwalter aus Drittländern, die ihre Fonds in der EU vertreibenmöchten. Die Richtlinie erfasst eine Vielzahl durchaus unterschiedlicher Fonds wie Hedgefonds und Private-Equity-Fonds, weshalb ihr Regelungsbereich recht umfangreich ist und zwischenzeitlich weitere Verordnungen für bestimmte Fondstypenmit erleichterten Anforderungen geschaffen wurden, beispielsweise für Venture Capital, soziales Unternehmertum oder langfristige Finanzierungen. Die AIFM-Richtlinie war eine erste Reaktion auf die Rolle, die vor allem Hedgefonds in der Finanzkrise 2008 spielten, gleichzeitig aber auch eine Auseinandersetzung mit politisch umstrittenen Praktiken von Private-Equity-Fonds. Kurzübersicht Kommissionsvorschlag vom 30. September 2009 Annahme durch das Parlament am 11. November 2010 Annahme durch den Rat am 27. November 2011 Veröffentlichung im Amtsblatt am 1. Juli 2011 Bericht der Kommission vom 10. Juni 2020 Überarbeitung angekün - digt für Q3 2021 106 B

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