Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
B. KAPITALMARKT- UND WERTPAPIERRECHT III. SONSTIGE VORHABEN In der am 8. Juni 2017 veröffentlichten Halbzeitbilanz (Mid-term review) bilanzierte die Kommission Fortschrit - te bei den ersten Gesetzesvorhaben im Rahmen der Ka - pitalmarktunion, und zwar zur Prospektverordnung so - wie zu einfachen, transparenten und standardisierten (STS) Verbriefungen. Abgeschlossen wurde gleicherma - ßen die Überarbeitung der Verordnungen über Europäi - sche Risikokapitalfonds bzw. Europäische Fonds für so - ziales Unternehmertum. Mit Blick auf Infrastrukturinvestitionenwurde der delegierte Rechtsakt zu Solvency II angepasst, und um Unternehmern nach der Insolvenz eine zweite Chance zu geben, wurde eine Regelung für die präventive Restrukturierung vorgeschla - gen. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU lenkte den Fokus zudem auf zentrale Gegenparteien, grenzüberschreitende Aktivitäten vonWertpapierfirmen und Märkte für Börsengänge (IPO). Hierzu hat die Kom - mission in der Halbzeitbilanz „Vorrangige Maßnahmen“ formuliert. Änderungen zur Funktionsweise der ESMA und der anderen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden sollen der Effizienzsteigerung der Aufsicht in der EU und über diese hinaus dienen. Zusätzlich kamauch der nach - haltigen Finanzierung eine herausgehobenere Bedeu - tung zu. In ihrer Mitteilung vom 8. März 2018 „Vollendung der Kapitalmarktunion bis 2019: Beschleunigung der Umset - zung“ dringt die Kommission darauf, bereits laufende Vorhaben rasch zumAbschluss zu bringen. Umdie Refor - men zu beschleunigen, wurden am selben Tag im ersten CMU-Paket mehrere Maßnahmen gebündelt, nämlich ein Richtlinienvorschlag für ein europäisches Rahmenwerk für gedeckte Schuldverschreibungen, ein Richtlinienvor - schlag für den grenzüberschreitenden Vertrieb von In - vestmentfonds sowie für Crowdfunding-Dienstleister, ferner ein Vorschlag für eine Verordnung über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwen - dende Recht vorgelegt. Das besondere Ziel dieses Vor - schlags besteht darin, durch Annahme einheitlicher Kollisionsnormen auf Unionsebene Rechtssicherheit zu schaffen und so zu einer Zunahme grenzüberschreiten - der Geschäfte mit Forderungen beizutragen. Mit dem zweiten CMU-Maßnahmenbündel präsentierte die Kommission imMai 2018 die angekündigten Regulie - rungsschritte im Bereich der nachhaltigen Finanzierung durch Verordnungsvorschläge für eine Taxonomie, die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Inves - titionen und für nachhaltige Benchmarks. Begleitet wurde dies von einem Verordnungsvorschlag zur Förde rung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten. In einer Mitteilung vom November 2018 forderte die Kommission die gesetzgebenden Organe auf zu handeln, um noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 alle zentralen Bausteine zur Vervollständi - gung der Kapitalmarktunion zu verwirklichen. In einer weiteren Mitteilung vomMärz 2019 führte die Kommissi - on aus, dass sie nun die Maßnahmen vorgelegt habe, die sie zur Schaffung der Kapitalmarktunion angekündigt hatte, und kam zu dem Schluss, dass es noch eine Weile dauernwerde, bis dieWirkung der CMU in vollemUmfang durchschlägt. In einem Brief an die EU-Institutionen von Mai 2019 ha - ben die Finanzminister Deutschlands, Frankreichs und der Niederlande dazu aufgerufen, die Kapitalmarktunion zu forcieren. Sie forderten, eine hochrangige Arbeitsgrup - pe einzusetzen, die (weitere) Vorschläge zu den Themen KMU, Anlegern, Finanzintermediären, Marktinfrastruktur und Digitalisierung unterbreiten soll. ImJuni 2019 wurde diese Gruppe als sog. Hochrangiges Forum zur Kapital - marktunion eingesetzt. Das Forumveröffentlichte seinen Abschlussbericht am 10. Juni 2020. Das Europäische Parlament erstellte einen eigenen Initi - ativbericht zu weiteren Entwicklungen der CMU (2020/2036(INI)), welcher am 8. Oktober 2020 angenom - men wurde. Fast zeitgleich, am 24. September 2020 veröffentlichte die Kommission einen neuen Aktionsplan. Die Kommission stellte darin fest, dass es weiterhin Barrieren für die Verwirklichung der CMU gibt und schlug einen Katalog von weiteren 16 legislativen und nicht le - gislativen Einzelmaßnahmen vor, darunter: → Ein European Single Access Point, welcher Informati - onen zu europäischen Unternehmen bündeln soll. → Stärkung der Eigenkapitalbasis von KMUdurch Verein - fachung der regulatorischen Vorgaben für eine Notie - rung an einer Börse sowie die Verpflichtung von Ban - ken, einem KMU, dem kein Kredit gewährt wird, einer alternativen Finanzierungsvermittlungsplattform zu - zuführen. 112 B
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