Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

B. KAPITALMARKT- UND WERTPAPIERRECHT III. SONSTIGE VORHABEN der Haftungsregime erforderlich. Derzeit hat jeder EU-Mitgliedstaat sein eigenes Haftungsregime für Kapitalmarktinformationen. Echte EU-weite Emissio - nen gab es bisher nur vereinzelt und eher imWhoIesa - le-Bereich. Zudem könnte eine Harmonisierung des Nachhandels in Europa für eine stärkere Integration sorgen. Die Kapitalmarktunion sollte vor allem mit einer Stärkung der Wertpapierkultur einhergehen. Erst wenn Privatanleger auch in Wertpapiere investieren wollen, ergibt die Kapitalmarktunion so richtig Sinn. Insoweit ist die angedachte Reduzierung des wertpa - pieraufsichtsrechtlich bedingten „information over - loads“ für die Anleger sehr zu begrüßen. Über den MiFID Quick Fix wurden bereits erste bürokratische Anforderungen für Banken und Anleger abgebaut und das Wertpapiergeschäft insbesondere für Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien und professionellen Kunden erleichtert. Wichtig ist, den eingeschlagenen Weg auch mit der Retail Investment Strategy konse - quent weiterzugehen und nicht an anderer Stelle (z. B. imBereich Provisionen) neue Pflichten einzuführen. Zudem sollte auf eine konsistente Regulierung hinge - wirkt und Widersprüche und Mehrfachregulierungen („regulatorischer Flickenteppich“) vermiedenwerden. REFERENZ COM (2015) 468 vom30. September 2015 (Aktionsplan zur Kapitalmarktunion) COM (2020) 590 vom24. September 2020 (Neuer Aktions - plan zur Kapitalmarktunion) 114 B

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