Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
C. HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT effektiv und relevant eingeschätzt. ImHinblick auf die Finanzstabilität wurde auf größere Effektivität der aufsichtlichen Anforderungen imVergleich zur Finanz - berichterstattung verwiesen. Während einige Beiträge für die Harmonisierung der aufsichtlichen und der fi - nanziellen Berichterstattung plädieren, sprechen sich andere dafür aus, dass die aufsichtlichen Anforderun - gen keinen Einfluss auf die Rechnungslegung haben sollten. Im Fitness-Check wurde auch die Frage ge - stellt, ob sämtliche Banken imSinne eines Ersatzes für die Bankbilanzrichtlinie verpflichtet werden sollten, nach IFRS zu bilanzieren. Die Deutsche Kreditwirt - schaft hält an der Bankbilanzrichtlinie weiterhin fest. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Übereinstim - mung mit der Bilanzrichtlinie wäre jedoch eine Über - prüfung denkbar. Die Mehrheit der Befragten sprach sich für einWahlrecht zur IFRS-Bilanzierung aus, dabei sei aber die Besteuerungsthematikmit demeinherge - henden Überleitungsbedarf und dem damit verbun - denen Effizienzverlust zu beachten. Eine verpflichten - de Bankbilanzierung nach IFRS wird von vielen abgelehnt. Vor dem Hintergrund der deutschen Ban - kenlandschaft erscheint eine solche Verpflichtung ebenfalls nicht sachgerecht. 116 C
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTc=