Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
C. HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Den EU-Mitgliedstaaten wird im Hinblick auf Jahresab - schlüsse die Wahl gelassen, kapitalmarktorientierten Gesellschaften die Aufstellung nach IFRS zu gestatten oder vorzuschreiben. Sie können diese Möglichkeit auch auf die konsolidierten Abschlüsse oder Jahresabschlüsse nicht börsennotierter Unternehmen ausdehnen. Zur Sicherstellung einer angemessenen politischen Kon - trolle sieht die Verordnung die Einrichtung eines neuen EU-Mechanismus zur Bewertung der vom „International Accounting Standards Board“ (IASB) mit Sitz in London angenommenen IFRS vor, umdiesen Durchsetzbarkeit in der EU zu verleihen. Die folgenden zwei Gremien unter - stützen diesen Prozess: → Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (ARC), dessen Vorsitz die EU-Kommission führt und der sich aus Vertretern der EU-Länder zusammensetzt, ent - scheidet auf der Grundlage von Vorschlägen der EU-Kommission über die Anerkennung von IFRS. → Die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) stellt der EU-Kommission unterstützend ihr Fachwissen zur Bewertung der IFRS bereit. Sie setzt sich aus Sachverständigen auf dem Gebiet der Rech - nungslegung zusammen, die aus dem Privatsektor in mehreren EU-Ländern stammen. Die EU-Kommission, die europäischen Aufsichtsbehörden und die Europä - ische Zentralbank nehmen seit 2014 als Beobachter an den Gesprächen im Aufsichtsrat der EFRAG teil. Darüber hinaus umfasst der Anerkennungsmechanismus folgende zwei Prozesse: → einen Regulierungsprozess, bei dem der ARC auf der Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission über die Übernahme von IFRS entscheidet; → einen technischen Prozess, bei dem die EFRAG der EU-Kommission die erforderliche Unterstützung und Fachkompetenz zur Bewertung der IFRS bereitstellt 6. IAS-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze (IAS) Ziel ist die Einführung einer europaweit harmonisierten Rechnungslegung, um die Integration des Finanz- und Kapitalmarktes zu fördern. Die Bestimmungen der Verordnung: → verpflichten alle börsennotiertenUnternehmen in der EU einschließlich Banken und Versicherungsunternehmen, ihre konsolidierten Abschlüsse ab 2005 gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu er - stellen, → sollen die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Unternehmensabschlüsse verbessern, die Markteffizienz erhöhen und die Kosten der Kapitalbeschaffung für Unternehmen senken. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 13. Februar 2001 Position des Parlaments vom 12. März 2002 Position des Rats vom 7. Juni 2002 Nationale Umsetzung durch Bilanzrechts reformgesetz 124 C
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTc=