Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
C. HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Restriktionen bei der Stimmrechtsvertretung ausge - räumt werden. Das hinter der Richtlinie stehende grundsätzliche Anliegen der Stärkung der langfristigen Beteiligung von Aktionären wird geteilt. Von Seiten der Deutschen Kreditwirtschaft wird kri - tisch bewertet, dass wichtige Fragen – von der Aktio - närsidentifikation bis hin zur grenzüberschreitenden Weiterleitung von Mitteilungen – nicht auf Level I präziser geregelt wurden. Es bleibt damit dem Level II überlassen, Entscheidungen zu treffen, die vor allem für die Aktionäre erheblichen Einfluss auf die Kosten haben können. Damit steht und fällt die At - traktivität des Aktieninvestments insbesondere für private Anleger. Ob die Reform die Stellung der Aktionäre verbessert oder umgekehrt sogar einen negativen Einfluss auf die Möglichkeit des Aktieninvestments für Anleger hat, entscheidet sich neben demnoch offenen Level II auch mit der nationalen Umsetzung. Hier hat die Richtlinie an wichtigen Punkten Spielraum gelassen, der eine kostentreibende Fragmentierung des EU-Marktes er - möglicht. REFERENZ 2007/36/EG (Richtlinie) vom 11. Juli 2007 (konsolidierte Fassung) 128 C
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTc=