Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

Nach Auffassung der Kommission erschweren divergie - rende und ineffiziente Insolvenzrechte die grenzüber - schreitende Kapitalanlage. Aus diesem Grund setzt sich die Richtlinie zum Ziel, die wichtigsten Hindernisse für einen freien Kapitalverkehr einzudämmen, die sich aus den verschiedenen Restrukturierungs- und Insolvenzrah - men in den Mitgliedstaaten ergeben. Darüber hinaus soll eine höhere Rechtssicherheit in Krisen- und Insolvenz­ situationen für EU-weit tätige Unternehmen geschafften werden. Es werden wesentliche Grundsätze an die mitgliedstaat - lichen Insolvenzrechtsordnungen hinsichtlich präventi - ver Restrukturierungsverfahren sowie der Gewährung einer zweiten Chance für Unternehmer gestellt. Ebenso sollen Maßnahmen eingeführt werden, um die Effizienz von Insolvenzverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten zu steigern. Die Eckpunkte der Richtlinie stellen sich wie folgt dar: Präventiver Restrukturierungsrahmen Die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen soll es Unternehmen, die in gewissemUmfang in finanzi - elle und wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, ermöglichen, ein drohendes Insolvenzverfahren abzu - wenden. Zentrales Element hierfür ist der sog. präventive Restrukturierungsrahmen, der u. a. einen Restrukturie - rungsplan zur Abwendung der möglichen Insolvenz und zur Gewährleistung der Bestandfähigkeit des betroffenen Unternehmens vorsieht. Während der Dauer der Verhand - lungen über den Restrukturierungsplan kann eine Ausset - zung einzelner Durchsetzungsmaßnahmen von Gläubi - gern für die Dauer von bis zu vier Monaten und unter weiteren Bedingungen für die Dauer von bis zu zwölf Monaten vomGericht gewährt werden (Moratorium). Die Insolvenzantragspflicht soll für die Dauer des Moratori - ums suspendiert werden. Die Annahme des Restrukturierungsplanes hat auf der Grundlage einer Mehrheitsentscheidungmit gerichtlicher Bestätigung zu erfolgen. Dabei erfolgt die Einteilung der einbezogenen Gläubiger in Abstimmungsgruppen, dies - 8. Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren → Ziel: Beseitigung der wichtigsten Hindernisse für einen freien Kapitalverkehr, die sich aus den verschiedenen Restrukturierungs- und Insolvenzrahmen in den Mitgliedstaaten ergeben. Darüber hinaus soll eine höhere Rechtssicherheit in Krisen- und Insolvenzsituationen für EU-weit tätige Unternehmen geschaffen werden. → Zur Erreichung des Ziels werden ein präventiver Restrukturierungsrahmen sowie eine Restschuldbefreiung eingeführt. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 22. November 2016 Annahme durch das Parlament am 2. Juli 2018 Allgemeine Ausrichtung im Rat im Oktober 2018 Veröffentlichung im Amtsblatt am 26. Juni 2019 129 C. HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT C

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