Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
Mit dieser Richtlinie verfolgt die Kommission die Absicht, die gesetzlichen, verordnungs- und verwaltungsrechtli - chen Bestimmungen bezüglich bestimmter Klage- und Beschwerdeverfahren zur Sicherstellung des Schutzes der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher in Europa zu koordinieren. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist auf Verstöße gegen nationale Regeln beschränkt, mit denen die im Anhang des Richtlinienvorschlages aufgezählten Richtli - nien in nationales Recht umgesetzt werden. Dies gilt z. B. für die Richtlinie über irreführende Werbung, die Verbraucherkreditrichtlinie, die Richtlinie über miss - bräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und die (allgemeine) Fernabsatz-Richtlinie. Jede Verletzung nationaler Bestimmungen, mit der diese Richtlinien umgesetzt werden, kann Gegenstand einer Unterlassungsklage sein. Die Unterlassungsklage ist dabei bestimmten „qualifizierten Einrichtungen“ vorbehalten. Diese Einrichtungen können grundsätzlich auch jenseits der Grenzen tätigwerden. Allerdings bedarf es einer Liste der Einrichtungen auf nationaler Ebene, die zur Erhebung einer Unterlassungsklage befugt sind. BEWERTUNG Im Hinblick auf die im EU-Vertrag verankerten Prinzi - pien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit bestehen Zweifel, ob die Richtlinie überhaupt bzw. in der vorliegenden Fassung erforderlich ist. Bereits heute steht den Verbrauchern bzw. den sie vertreten - den Verbänden der Rechtsweg nach § 13 AGBG und nach § 13 UWG offen. Für die Klagebefugnis ist allein die Rechtsfähigkeit des Klägers entscheidend. Diese richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem der Verband seinen Sitz hat. REFERENZ 2009/22/EG (Richtlinie) vom23. April 2009, Amtsblatt der EG Nr. L 110/30 vom 1. Mai 2009 3. Richtlinie über Unterlassungsklagen Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über Unterlassungs - klagen zum Schutz der Verbraucherinteressen Die Richtlinie soll die Koordinierung der Bestimmungen bezüglich bestimmter Klage- und Beschwerdeverfahren zur Sicherstellung des Schutzes der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher in Europa verbessern. Kurzübersicht Veröffentlichung im Amtsblatt am 23. April 2009 133 D D. VERBRAUCHERSCHUTZ I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTc=