Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
D. VERBRAUCHERSCHUTZ I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT ist unangemessen. Der durch die verschiedenen In - formationspflichten verursachte Aufwand steht in keinem Verhältnis zummöglicherweise kurzfristigen Kreditbedarf auf Kontokorrentkonten bzw. zu der Kredithöhe. Auch wenn der Grundsatz der verantwortlichen Kre - ditvergabe entschärftwurde, wirdweiterhin verkannt, dass Kreditinstitute bereits heute in ihrem eigenen Interesse und zur Erfüllung der bankaufsichtsrechtli - chen Anforderungen die Bonität der Kreditnehmer sorgfältig prüfen. Eine Pauschalierung der Vorfälligkeitsentschädigung ist problematisch, da sie in einemögliche Hypothekar - kreditrichtlinie aufgenommen werden könnte, um abweichende Regelungen für Verbraucherkredite ei - nerseits und Hypothekarkredite andererseits zu ver - meiden. Grundsätzlich ist für den Fall einer vorzeitigen Rückzahlung eine Entschädigung zu zahlen, die der Bank denwirtschaftlichenNachteil ersetzt, der aus der vorzeitigen Rückzahlung resultiert. REFERENZ 2008/48/EG (Richtlinie) vom23. April 2008, Amtsblatt der EG Nr. L 133/66 vom 22. Mai 2008 142 D
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