Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
Der Vorschlag der Europäischen Kommission über eine Richtlinie über alternative Streitbeilegung betrifftaußer - gerichtliche Verfahren zur Beilegung von vertraglichen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen, die sich aus dem Verkauf von Waren oder der Bereitstel - lung von Dienstleistungen ergeben, die einer Stelle zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stelle) vorgelegt werden können. Ziel der Richtlinie ist es, dass es für derartige Streitigkeiten in jedemFall einen Zugang zu einer AS-Stel - le gibt, die den Anforderungen der Richtlinie gerecht wird. Hierbei fallen unter die Richtlinie nicht solche Streitschlichtungsstellen, deren Mitarbeiter ausschließ - lich vom Unternehmer beschäftigt werden, oder Be - schwerdestellen, die vom Unternehmen betrieben wer - den. Alle AS-Stellen sollen eine Website besitzen, den Austausch zwischen den Parteien auf elektronischem Wege ermöglichen und auch grenzüberschreitende Streitigkeiten akzeptieren. Die mit der Schlichtung be - trauten Personenmüssen über ein bestimmtes Fachwis - sen verfügen und unparteiisch sein. Als unparteiisch gelten die Personen nur dann, wenn auf sie kein Druck ausgeübt wird. Dies soll umso mehr gelten, wenn die AS-Stelle von einer Partei finanziert wird. Verbraucher sind durch die Unternehmen von der Exis - tenz der AS-Stelle auf ihrenWebsites, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf Rechnungen und Quit - tungen zu unterrichten. Ferner soll eine Aufsicht über die AS-Stellen eingeführt werden, und AS-Stellen müssen Informationen über die Beschwerden an die Aufsichts - behörden weiterleiten. In Zusammenhang mit dem Vorschlag über eine Richtli - nie über alternative Streitbeilegung hat die Europäische Kommission auch einen Vorschlag für eine Verordnung über die Online-Streitbeilegung vorgelegt. Hierbei soll eine interaktiveWebsite (OS-Plattform) von der EU-Kom - mission angelegt werden, die eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer darstellen soll. Die Plattformsoll in den 23 EU-Amtssprachen zugänglich sein und Streitigkeiten behandeln, die aus einem grenzüber - schreitenden elektronischen Rechtsgeschäft entstanden sind. Die OS-Plattform leitet die Beschwerde an die entsprechende nationale AS-Stelle weiter. Die Plattform ist für Verbraucher und Händler seit dem15. Februar 2016 verfügbar. 9. Richtlinie über alternative Streitbeilegung und Verordnung über Online-Beilegung Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung ver - braucherrechtlicher Streitigkeiten Die Richtlinie schafftaußergerichtliche Verfahren zur Beilegung von vertraglichen Streitigkeiten zwischen Verbrau - chern undUnternehmen, die sich aus demVerkauf vonWaren oder der Bereitstellung vonDienstleistungen ergeben. Das Streitschlichtungsverfahren soll in der Regel innerhalb von 90 Tagen bzw. bei Online-Verfahren innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen sein. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 29. November 2011 Annahme durch das Parlament am 12. März 2013 Annahme durch den Rat am 22. April 2013 Veröffentlichung im Amtsblatt am 18. Juni 2013 Umsetzung in Deutschland seit 2016 145 D D. VERBRAUCHERSCHUTZ I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT
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