Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

D. VERBRAUCHERSCHUTZ I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT BEWERTUNG Von Seiten der Kreditwirtschaftwerden die Vereinheit - lichung undModernisierung des europäischen Daten - schutzrechts grundsätzlich begrüßt. Nicht zuletzt aufgrund der modernen Informationstechnologien ist ein angemessener Schutz der Persönlichkeitsrechte der europäischen Bürger erforderlich. Insbesondere ist die Bestrebung, gleiche Ausgangsbe - dingungen imDatenschutzrecht für alle europäischen Wirtschaftsunternehmen zur Vermeidung vonWettbe - werbsverzerrungen zu schaffen, positiv hervorzuhe - ben. Hierbei ist jedoch zu verhindern, dass die Rege - lungen der Verordnung zu sehr auf den Bereich der sozialen Netzwerke fokussiert werden, später jedoch für alle Wirtschaftsbereiche Geltung entfalten sollen. Hier besteht die Gefahr, dass für die konventionelle Verarbeitung von Kundendaten inUnternehmen keine sachgerechten Ergebnisse erzielt werden. Besonders wichtig aus Sicht der Kreditwirtschaft ist die Herstellung eines Gleichlaufs der Anforderungen aus bankaufsichtsrechtlichen (CRD-IV-Richtlinie), bankspezifischen Zivilrechtsvorschriften (wie der Verbraucherkreditrichtlinie) und datenschutzrechtli - chen Bestimmungen. REFERENZ Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016, Amtsblatt der EU Nr. L 119/1 vom 4. Mai 2016 150 D

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