Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
Die beiden Richtlinien sind Bestandteil eines EU-Paketes zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbrau - cher in der EU. Sie zielen darauf ab, das Verbraucher - schutzniveau in der gesamten Union zu erhöhen, und tragen damit zu einem reibungslosen Funktionieren des europäischen Binnenmarktes bei: Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein System für Verbandsklagen einzuführen, mit dem die Kollektiv interessen der Verbraucher vor Verstößen gegen das Unionsrecht geschützt werden. Es umfasst sowohl Un - terlassungsklagen als auch Abhilfemaßnahmen. Die Richtlinie gibt bestimmten von den Mitgliedstaaten benannten qualifizierten Einrichtungen die Möglichkeit, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern aufzutreten, die geschädigt wurden, weil ein Händler mutmaßlich gegen einen der EU-Rechtsakte verstoßen hat, die im Anhang der Richtlinie aufgeführt sind. Neben demallge - meinen Verbraucherschutzrecht erstrecken sich die Rechtsakte auf Bereiche wie Finanzdienstleistungen, Reisen und Tourismus, Energie, Umwelt, Gesundheit, Telekommunikation und Datenschutz. Bei den Kriterien für „qualifizierte Einrichtungen“ wird in der Richtlinie unterschieden, ob die Einrichtungen nur in dem Mitgliedstaat, von dem sie benannt wurden, Klage erheben können (innerstaatliche Verbandsklagen) oder ob sie in anderen Mitgliedstaaten hierzu befugt sind (grenzüberschreitende Verbandsklagen). Im Falle inner - staatlicher Verbandsklagen muss eine qualifizierte Ein - richtung die Kriterien erfüllen, die im Recht des für die Benennung zuständigen Mitgliedstaats festgelegt sind; im Falle grenzüberschreitender Verbandsklagen hinge - genmuss eine qualifizierte Einrichtung die harmonisier - ten Kriterien erfüllen, die die Richtlinie vorgibt. Dazu zählen u. a.: die Erbringung eines Nachweises über eine mindestens zwölfmonatige Tätigkeit im Verbraucher - II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN 1. Überarbeitung der EU-Verbraucherschutzvorschriften Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG „New Deal for Consumers“ besteht aus zwei Richtlinien: → Verbandsklagen zumSchutz der Kollektivinteressen: Hiermit wird ein europaweiter Verbandsklagemechanismus eingeführt, der es „qualifizierten Einrichtungen“ ermöglicht für eine Vielzahl von Konsumenten einzutreten. → Bessere Durchsetzung undModernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften (Omnibus-Richtlinie, da eine Vielzahl an Richtlinien angepasst wird): Hier werden hauptsächlich wirksamere, verhältnismäßigere und ab - schreckendere Sanktionen bei weitverbreiteten grenzüberschreitenden Verstößen vereinheitlicht. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 11. April 2018 Omnibus im Amtsblatt am 18. Dezember 2019 Richtlinie über Verbandsklagen im Amtsblatt am 4. Dezember 2020 151 D D. VERBRAUCHERSCHUTZ II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN
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