Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
BEWERTUNG Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft sieht insbe - sondere die Verbandsklagenrichtlinie einschneidende Änderungen im Europäischen Verbraucherrecht vor. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wiesen wir darauf hin, dass in Deutschland sowie in den meisten europäischenMitgliedstaaten bereits ein differenzier - tes System der kollektiven und individuellen Rechts - durchsetzung zur Verfügung steht. Daher sollte sich die EU-Verbandsklage an der deutschen Musterfest - stellungsklage orientieren. Dieser Standpunkt setzte sich jedoch nicht durch. Zu begrüßen ist jedenfalls, dass Organisationen eine einjährige Tätigkeit im Verbraucherschutzbereich vorweisenmüssen, bevor sie als „qualifizierte Einrich - tungen“ eingestuft werden dürfen. Dadurch soll einer Ad-hoc-Gründung von Verbraucherorganisationen entgegengetreten werden. Ähnliches gilt für die ge - plante Einführung des „Loser-Pays-Prinzips“, das zur Verhinderung missbräuchlicher Klagen beitragen würde. REFERENZ Richtlinie (EU) 2019/2161 vom27. November 2019; Amts - blatt L 328/7, 18. Dezemberm 2019 Richtlinie (EU) 2020/1828 vom25. November 2020, Amts - blatt L409, 4. Dezember 2020 153 D D. VERBRAUCHERSCHUTZ II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN
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