Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
E. STEUERN I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Die Richtlinie über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen soll dazu beitragen, dass sich die Mitglied - staaten in diesen Fällen besser unterstützen können. Es wird erwartet, dass sich der Anteil der beizutreibenden Steuern, für die Amtshilfe beantragt wird, erhöht. Der Anteil betrug laut Europäischer Kommission bei Vorlage des Gesetzgebungsvorschlags schätzungsweise 5 % der gesamten Steuerschuld. Diese Richtlinie ermöglicht die Amtshilfe bei der Beitrei - bung von Steuern und Abgaben aller Art, die von den Mitgliedstaaten und deren gebiets- oder verwaltungsmä - ßigenGliederungseinheiten erhobenwerden. Zudemwird der „europäische Vollstreckungstitel für die Vollstreckung in einemanderenMitgliedstaat“ als die einzige Grundlage für die im ersuchten Mitgliedstaat ergriffenen Beitrei - bungsmaßnahmen eingeführt. Die Richtlinie regelt insbesondere, dass → alle von denMitgliedstaaten und ihren Gebietskörper - schaften erhobenen Steuern und Abgaben sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einbezogen werden, → der spontane Informationsaustausch über Steuerer - stattungen nationaler Steuerbehörden an Gebiets - fremde verbindlich vorgeschrieben wird, → Behördenvertretern eines Landes gestattet wird, sich aktiv an behördlichen Ermittlungen im Hoheitsgebiet eines anderen Landes zu beteiligen, → gestattet wird, dass die Amtshilfe in einem frühen Stadium des Beitreibungsverfahrens beantragt wird, wenn sich hierdurch die Erfolgsaussichten verbessern, → die Verfahren zur Beantragung oder Leistung von Amtshilfe vereinfacht und rationalisiert werden. BEWERTUNG Erleichterungen bei der Amtshilfe oder gegenseiti - gen behördlichen Unterstützung bei der Eintreibung von Steuerforderungen werden begrüßt. Dies ist zielführend und vor dem Hintergrund der europäi - schen Integration folgerichtig. REFERENZ 2010/24/EU (Richtlinie) vom16. März 2010, ABI. Nr. L 84/1 vom 31. März 2010 4. Richtlinie über die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung im Bereich der direkten Steuern (EU-Beitreibungsrichtlinie) Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen Diese Richtlinie ermöglicht die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und Abgaben aller Art, die von den Mit - gliedstaaten und deren gebiets- oder verwaltungsmäßigen Gliederungseinheiten erhoben werden. Zudem wird der „europäische Vollstreckungstitel für die Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat“ als die einzige Grundlage für die im ersuchten Mitgliedstaat ergriffenen Beitreibungsmaßnahmen eingeführt. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 2. Februar 2009 Annahme durch den Rat am 16. März 2010 Veröffentlichung im Amtsblatt am 16. März 2010 162 E
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