Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
E. STEUERN I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT DAC 1: Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwal - tungsbehörden (Directive on Administrative Cooperati - on, DAC) ist eine der Maßnahmen der EU zur Durchfüh - rung der 2006 beschlossenen Strategie zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Sie soll sicherstellen, dass der OECD-Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage in der EU einheitlich umgesetzt wird. Ein Mit - gliedstaat soll von der Informationsweitergabe bezüg - lich eines Steuerpflichtigen an einen anderen Mitglied - staat nicht dadurch abgehalten werden, dass die benötigte Information nur von einer Bank oder einem Finanzinstitut erteilt werden kann. Insofern unterschei - det die Richtlinie zwischen dem Schutz des steuerlichen Bankgeheimnisses und dem Schutz von Geschäftsge - heimnissen. Die Richtlinie gilt für Steuern aller Art, die von einem Mitgliedstaat bzw. von gebiets- oder verwaltungsmäßi - gen Gliederungseinheiten eines Mitgliedstaates, ein - schließlich der lokalen Behörden, erhoben werden. Ausgenommen sind indirekte Steuern, die bereits in den Rechtsvorschriften der Union über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten erfasst sind. Die Richtlinie fordert die Benennung eines zentralen Verbindungsbüros sowie von Verbindungsstellen und Bediensteten, die für die Kontakte mit anderen Mitglied - staaten zuständig sind. Instrumente des Auskunftsverkehrs sind Ersuchensaus - künfte, automatische Auskünfte und Spontanauskünfte. Als sonstige Form der Zusammenarbeit wird die Teil - nahme von ausländischen Beamten bei behördlichen Untersuchungen geregelt. Die Richtlinie benennt bestimmte Kriterien, die in einer Anfrage enthalten sein müssen, wie etwa die Identität der Person und der konkrete steuerliche Hintergrund, für den die Information benötigt wird. Informationen müssen innerhalb einer bestimmten Frist gegeben und Anfragen beantwortet werden. So ist z. B. ein Auskunfts - ersuchen „möglichst rasch, spätestens jedoch sechs Monate nach dem Eingang des Ersuchens“ zu beantwor - ten. Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte sollen über Standardformblätter und im Rahmen eines ge - meinsamen Kommunikationsnetzwerkes erfolgen. Zur Vermeidung von Übersetzungsaufwand können ersuch - te und ersuchende Behörde eine Sprache vereinbaren, in der ein Ersuchen abgefasst wird. 5. EU-Amtshilferichtlinie (automatischer Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung) Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG Die Richtlinien über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (Directive on Administrative Cooperation, DAC 1-6) sind Maßnahmen der EU zur Durchführung der 2006 beschlossenen Strategie zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Sie sollen sicherstellen, dass der OECD-Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage in der EU einheitlich umgesetzt wird. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 2. Februar 2009 Annahme durch den Rat am 15. Februar 2010 Veröffentlichung im Amtsblatt am 15. Februar 2010 163 E
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