Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
E. STEUERN I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT BEWERTUNG Erleichterungen bei der Amtshilfe oder gegenseiti - gen behördlichen Unterstützung bei der Eintreibung von Steuerforderungen werden begrüßt. Die Herstel - lung von Rechtssicherheit imHinblick auf die unter - schiedlichen Tatbestände Steuerbetrug, Steuerhin - terziehung und Steuerumgehung sowie den Austausch von Informationen für steuerliche Zwecke ist notwendig. Die Vervielfältigung von internationa - len und europäischen vertraglichen und gesetzlichen Prinzipien und Rechtsgrundlagen für einen automa - tischen Austausch von Informationen im Steuerwe - sen wird jedoch kritisch gesehen. Eine Konsolidie - rung – unter besonderer Berücksichtigung der technischen Aspekte – ist daher auf jeden Fall rat - sam. Die Einbeziehung von Steuervorbescheiden ist nach der 2014 verabschiedeten Ausdehnung auf Konten - informationen eine weitere Stufe des automatischen Informationsaustauschs. Steuervorbescheide sollen in erster Linie Rechtssicherheit herstellen und sind im Prinzip unproblematisch. Wenn sie jedoch ge - nutzt werden, um selektive Steuervergünstigungen in Aussicht zu stellen oder den Besteuerungsort künstlich zu verlagern, sodass Gewinne niedriger oder gar nicht besteuert werden, verzerren sie den Wettbewerb und höhlen die Steuerbasis von Mit - gliedstaaten aus. Angesichts der Globalisierung und zunehmenden Mobilität der Steuerpflichtigen er - scheint die Einbeziehung von Steuervorbescheiden nachvollziehbar und zweckmäßig. Eine erhöhte Transparenz gegenüber den Steuerbe - hörden im Wege länderspezifischer Berichterstat - tung könnte für multinationale Unternehmensgrup - pen einen Anreiz schaffen, bestimmte Praktiken aufzugeben und ihren gerechten Anteil am Steuer - aufkommen in dem Land zu entrichten, in dem die Gewinne erzielt werden. Die Erhöhung der Transpa - renz für multinationale Unternehmensgruppen ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. An die Medien durchgesickerte Informationen, die zeigen, in welchem Ausmaß Offshore-Fonds geheim gehalten wurden, belegen die Bedeutung der Steu - ertransparenz. Sie verdeutlichen zudem, in welchen Bereichen noch weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, um den EU- und internationalen Rahmen für Transparenz zu verstärken. Insbesonde - re hat sich gezeigt, dass die Steuerbehörden über einen besseren Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von zwischengeschal - teten Organisationen und zu anderen relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Kunden - sorgfaltspflicht verfügen müssen, wenn sie Fälle von Steuerhinterziehung wirksam aufdecken und dage - gen vorgehen sollen. Für den europäischen Gesetz - geber ist es allerdings nun angezeigt, nach einer Phase der sehr eng getakteten Ausweitungen von Befugnissen und Informationen durch die DAC eine Phase der Evaluation folgen zu lassen. Es ist notwen - dig, das Steuerregime der Mitgliedstaaten danach zu untersuchen, ob zutreffende Auswertungen mit der DAC gewonnen werden können. Die erhaltenen In - formationen müssen einer zielgerichteten Verwen - dung zugeführt werden. Andernfalls stellte sich die Frage der Verhältnismäßigkeit der Informationsbe - reitstellung, die für die Meldepflichtigen mit erheb - lichem Aufwand verbunden ist. Gerade bei der Er - weiterung durch sog. „DAC 6“ (vgl. unten Richtlinie 2018/822 vom 25. Mai 2018) zeigt sich durch die Vielzahl der unbestimmten Rechtsbegriffe, dass die Erfüllbarkeit der Pflichten für die zur Befolgung der Vorschriften Verpflichteten dringend beachtet wer - den muss. REFERENZ 2011/16/EU (Richtlinie) vom 15. Februar 2011 (konsoli - dierte Fassung) 166 E
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