Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
E. STEUERN I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Die Richtlinie enthält Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken und ist Bestandteil des Pakets der Kommission zur Bekämpfung der Steuerver - meidung. Die Richtlinie zielt u. a. auf Situationen ab, in denen Steuerpflichtige dem eigentlichen Rechtszweck zuwiderhandeln, indem sie sich Unterschiede zwischen den nationalen Steuersystemen zunutze machen, um ihre Gesamtsteuerschuld zu verringern. So können Steuerpflichtige etwa von niedrigeren Steuersätzen oder doppeltem Steuerabzug profitieren oder ihre Einkünfte dadurch der Versteuerung entziehen, dass sie in einem Land die Abzugsfähigkeit von Einkünften si - cherstellen, die im anderen Land von der Bemessungs - grundlage ausgenommen sind. Solche Situationen verzerren wirtschaftliche Entscheidungen im Binnen - markt und können, solange nicht wirksam Abhilfe ge - schaffen wird, zu einem unfairen Steuerwettbewerb führen. Durch die Richtlinie sollen eine Reihe rechtlich binden - der Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung festgelegt werden. Die Richtlinie enthält hierzu folgen - de Arten von Vorschriften zur Bekämpfung der aggres - siven Steuerplanung bzw. Steuervermeidung: → Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen → Wegzugsbesteuerung → allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Miss - brauch → Vorschriften für beherrschte ausländische Unterneh - men → hybride Gestaltungen Die Richtlinie soll für alle Steuerpflichtigen gelten, die in der EU körperschaftsteuerpflichtig sind, einschließ - lich aller Tochtergesellschaften von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU. Sie gilt auch für in der Union belegene Betriebsstätten steuerpflichtiger Unterneh - men, die selbst nicht der Richtlinie unterliegen. Außerdem würde durch die Richtlinie sichergestellt, dass die Anti-BEPS-Maßnahmen der OECD in koordi - 6. Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermei - dungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts → Die Richtlinie enthält Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken und ist Bestandteil des Pakets der Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung. → Die Richtlinie zielt u. a. auf Situationen ab, in denen Steuerpflichtige dem eigentlichen Rechtszweck zuwider - handeln, indem sie sich Unterschiede zwischen den nationalen Steuersystemen zunutze machen, um ihre Ge - samtsteuerschuld zu verringern. → Die Richtlinie soll für alle Steuerpflichtigen gelten, die in der EU körperschaftsteuerpflichtig sind, einschließlich aller Tochtergesellschaften von Unternehmenmit Sitz außerhalb der EU. Sie gilt auch für in der Union belegene Betriebsstätten steuerpflichtiger Unternehmen, die selbst nicht der Richtlinie unterliegen. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 28. Januar 2016 Annahme durch den Rat am 12. Juli 2016 Veröffentlichung im Amtsblatt am 12. Juli 2016 Anwendbar seit 1. Januar 2019 167 E
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