Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
E. STEUERN I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Die Einführung eines endgültigen Systems für Lieferun - gen von Gegenständen innerhalb der Union ist einer der Hauptbestandteile des Mehrwertsteuer-Aktionsplans (Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum: Zeit für Reformen) vom 7. April 2016. Diese Änderungsrichtlinie ist ein Schritt auf dem Weg zur Ersetzung der seit dem 1. Januar 1993 gelten - den Übergangsregelung durch ein endgültiges Mehr - wertsteuersystem für den Handel zwischen Unterneh - men innerhalb der Union, bei dem inländische und grenzüberschreitende Lieferungen gleichbehandelt werden. Das endgültige Mehrwertsteuersystem soll darüber hinaus einen robusten, einheitlichen europäi - schen Mehrwertsteuerraum schaffen, der einen vertief - ten und faireren Binnenmarkt und damit die Förderung von Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit unterstützen kann. Grundsätzlich können die Mehrwertsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden Handel in der Union naturgemäß nicht von einzelnen Mitgliedstaaten fest - gelegt werden, da sie unweigerlich mehr als einen Mitgliedstaat betreffen. Darüber hinaus ist die Mehr - wertsteuer eine auf Unionsebene harmonisierte Steuer. Mit der Richtlinie wird vor allem die Anforderung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer als materielle Voraussetzung für die Anwendung einer Steuerbefrei - ung bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen gestellt. Zusätzlich soll die Richtlinie einheitliche Kriterien und angemessene gesetzgeberi - sche Verbesserungen bringen, die zu mehr Rechtssi - cherheit und zu einer harmonisierten Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften führt, wenn es um die Be - stimmung der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Geschäftsreihe einschließlich Dreiecksgeschäften geht. 8. Richtlinie zur Änderung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie Richtlinie (EU) 2018/1910 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems zur Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten Das endgültigeMehrwertsteuersystemsoll darüber hinaus einen robusten, einheitlichen europäischenMehrwert - steuerraum schaffen, der einen vertieften und faireren Binnenmarkt und damit die Förderung von Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit unterstützen kann. Mit der Richtlinie wird vor allem die Anforderung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer an die materielle Voraussetzung für die Anwendung einer Steuerbefreiung bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegen - ständen gestellt. Zusätzlich soll die Richtlinie einheitliche Kriterien und angemessene gesetzgeberische Verbesse - rungen bringen, die zu mehr Rechtssicherheit und zu einer harmonisierten Anwendung der Mehrwertsteuervor - schriften führt, wenn es um die Bestimmung der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Geschäftsreihe einschließlich Dreiecksgeschäften geht. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 4. Oktober 2017 Annahme durch den Rat am 4. Dezember 2018 Veröffentlichung im Amtsblatt am 7. Dezember 2018 171 E
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