Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

E. STEUERN III. VORHABEN IN BERATUNG Ausgangspunkt der Ausarbeitung des Richtlinienvor - schlags war, dass grenzüberschreitend tätige Unterneh - men sich bei der Berechnung ihrer Steuerbemessungs - grundlagen nach bis zu 28 unterschiedlichenRegelwerken richten undmit bis zu 28 Steuerverwaltungen zusammen - arbeiten müssen. Zudem wenden sie mit der Ermittlung von Verrechnungspreisen für die Besteuerung ihrer gruppeninternen Transaktionen ein komplexes Systeman. Die in einemMitgliedstaat entstandenen Verluste können nicht mit Gewinnen ausgeglichen werden, die in einem anderenMitgliedstaat erzielt werden. GrößerenUnterneh - men entstehendadurchhohe KostenundKomplikationen. KleineUnternehmen nehmen häufig ganz davon Abstand, in der EU zu expandieren. Eine gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage würde Verwaltungsaufwand, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit bei der Bestimmung der steuerbaren Einkünfte solcher Unternehmen mindern. Es wird Unter - nehmen ermöglicht, für ihre gesamten Aktivitäten inner - halbder EuropäischenUnion eine einzige Steuererklärung bei einer Steuerverwaltung einzureichen. Grenzüber - schreitend tätige Banken sind vom Anwendungsbereich umfasst, jedoch sind bankenspezifische Vorschriften für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage bislang nicht vorgesehen. Die GKKB ließe sich wirksam gegen Gewinnverlagerung undmissbräuchliche Steuergestaltung inder EUeinsetzen. Abweichungen zwischen den nationalen Steuersystemen, die sich die Steuerplanung häufig zunutzemacht, würden nach Ansicht der Kommission bei einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage ebenso entfallen wie die Möglich - keit, Gewinne in steuerlich günstigere Mitgliedstaaten zu verschieben. ImVorschlag von 2011war dieGKKB als Option formuliert. Gewinnverschiebungen ließen sich so nicht wirksam un - terbinden, da multinationale Unternehmen, die ihre steuerbaren Gewinne durch aggressive Steuergestaltung minimieren, sich kaumfür die GKKB entscheidenwürden. Die neue GKKB soll in zwei Stufen implementiert werden und wird verpflichtend für die größten Unternehmens - gruppen in der EU sein. In einer ersten Stufe soll die Kör - perschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der EU verein - heitlicht werden. Erst in einem zweiten Schritt soll die Konsolidierung, also die Zusammenfassung von Einzeler - gebnissender Unternehmensteile, mit denMitgliedstaaten vereinbart werden. Die EU-Kommission versteht ihren Vorschlag gleichzeitig als Initiative zur Verhinderung von Steuervermeidung und III. VORHABEN IN BERATUNG 1. Richtlinie über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage (GKKB) Ziel des Richtlinienvorschlags für eine GKKB ist die Schaffung eines Regelwerks für die einheitliche Berechnung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für in der Europäischen Union grenzüberschreitend tätige Unter - nehmen. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 25. Oktober 2016 Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2021 175 E

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