Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

E. STEUERN III. VORHABEN IN BERATUNG Erleichterung der Steuerbefolgung für Unternehmen. Es soll eine faire und effiziente Besteuerung von Unterneh - mensgewinnen sichergestellt werden. Als Einkommenszuordnung auf die Mitgliedstaaten soll das Einkommen dort zugeordnet werden, „wo die Wert - schöpfung stattfindet“. Dies soll nach einer Formel gesche - hen, inder die drei Faktoren Vermögen, Arbeit undUmsatz gleich gewichtet werden. Für die Unternehmen sollen die grenzüberschreitende Verlustverrechnung undderWegfall von Transferpreisverrechnungsregelungen innerhalb des Konzerns Erleichterung bringen. Neu gegenüber dem Vorschlag aus dem Jahr 2011 sind: → Ein spezieller Eigenkapitalanrechnungsbetrag (Allowance for Growth and Investment, AGI) soll einer Begünstigung von Fremdkapital im Steuerrecht begegnen. Der AGI soll eine Abzugsfähigkeit von Auf - wendungen für Eigenkapital für solche Unternehmen sicherstellen, die Kapital über Eigenkapitalinstrumen - te statt über Darlehen aufnehmen. Dieser Ansatz wird als entscheidende steuerliche Förderung des EU-Vor - habens der Kapitalmarktunion angesehen. → Zur Förderung der Innovation soll eine EU-weite Ab - zugsmöglichkeit für Unternehmen geschaffenwerden, die in Forschung und Entwicklung investieren. Nachdem eine Einigung über eine GKKB nicht zustande kam, veröffentlichte die Kommission am18. Mai 2021 die Mitteilung „Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ (COM (2021) 251), in der sie ankündigt, bis 2023 einen neuen Rahmen für die Unternehmensbe - steuerung in der EU vorzulegen. Der Vorschlag für eine GKKB soll zurückgezogen werden. BEWERTUNG Das Vorhaben der EU-Kommission ist als sehr weitrei - chend und ehrgeizig zu bezeichnen. Ob eine Einstim - migkeit der Mitgliedstaaten zu diesem Vorhaben zu erreichen sein wird, ist nicht zu prognostizieren. Vom Grundsatz her dürfte eine vollständig umgesetzte GKKB die Steuerbefolgungskosten für Unternehmen mindern und sowohl die Fälle der Nicht- als auch der Doppelbesteuerung eliminieren und damit geeignet sein, dringend benötigte Rechtssicherheit herzustel - len. Der zweistufige Ansatz – erst die Schaffung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage, dann erst Konsolidierung – könnte bei den Unternehmen Miss - trauen hervorrufen, dass das Systemmöglicherweise nur unvollständig umgesetzt wird und die entschei - dende Verbesserung für die Steuerpflichtigen – die grenzüberschreitende Verlustverrechnung – ausblei - ben könnte. Aus Sicht der öffentlichen Banken ist zu begrüßen, dass sich die Europäische Kommission für den Abbau bestehender steuerlicher Hemmnisse für die Unter - nehmen im Binnenmarkt durch den Vorschlag einer GKKB einsetzt, allerdings sollten Eigenheiten des Bankwesens berücksichtigt werden. REFERENZ COM (2016) 683 (Richtlinienvorschlag) vom 25. Oktober 2016 (nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht) COM (2016) 685 (Richtlinienvorschlag) vom 25. Oktober 2016 (nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht) 176 E

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