Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
E. STEUERN III. VORHABEN IN BERATUNG Mit diesem Vorschlag, der an die Ausgestaltung des au - tomatischen Informationsaustauschs in Steuersachen anschließt, will die EU-Kommission das Coun - try-by-Country-Reporting nun über das Internet der all - gemeinen Öffentlichkeit zugänglich machen. Bisher fin - det ein automatischer Informationsaustausch grundsätzlich nur zwischen den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten statt (einschließlich einer mittlerweile großen Zahl von Drittstaaten, da alle Beteiligten den Common Reporting Standard der OECD benutzen). Damit stellt der neue Vorschlag der Kommission eine Abwei - chung vombisherigenWeg dar, zumal die Gesetzesände - rung nicht durch eine Erweiterung des Steuerrechts er - folgen, sondern im Bereich der Rechnungslegung vorgenommen werden soll. Dies, obwohl er thematisch aber in engem Zusammenhang mit der Überarbeitung der Amtshilferichtlinie steht. Wie in der Amtshilferichtlinie werden nur multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Ge - samtumsatz von über 750 Mio. Euro zur länderspezifi - schen Berichterstattung verpflichtet. Offengelegt werden sollen nur Informationen, die not - wendig und ausreichend sind, umdie erklärten Ziele der Initiative zu erreichen, d. h. Art der Tätigkeiten, Zahl der Beschäftigten, Nettoumsatzerlöse (einschließlich mit verbundenen Unternehmen), Gewinn vor Steuern, Betrag der im betreffenden Land aufgrund des Gewinns im laufenden Jahr geschuldeten Ertragsteuer, imbetreffen - den Jahr geleistete Steuerzahlungen im jeweiligen Land und Betrag der einbehaltenen Gewinne. Umeine Detailtiefe zu gewährleisten, die es den Bürgern besser zu beurteilen ermöglicht, welchen Beitrag multi - nationale Unternehmen zumWohlstand in den einzelnen Mitgliedstaaten leisten, sollen die Informationen nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt werden. Da sich einige Drittländer weigern, die Standards für verantwortungs - volles Handeln im Steuerbereich einzuhalten, und in 3. Richtlinie zur Offenlegung länderbezogener Berichte Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen Mit diesem Vorschlag, der an die Ausgestaltung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen an - schließt, will die EU-Kommission das Country-by-Country-Reporting nun über das Internet der allgemeinen Öf - fentlichkeit zugänglich machen. Offengelegt werden sollen nur Informationen, die notwendig und ausreichend sind, um die erklärten Ziele der Initiative zu erreichen, d. h. Art der Tätigkeiten, Zahl der Beschäftigten, Nettoumsatzerlöse (einschließlich mit verbundenen Unternehmen), Gewinn vor Steuern, Betrag der im betreffenden Land aufgrund des Gewinns im laufenden Jahr geschuldeten Ertragsteuer, im betreffenden Jahr geleistete Steuerzahlungen im jeweiligen Land und Betrag der einbehaltenen Gewinne. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 12. April 2016 Position des Parlaments vom 27. März 2019 Position des Rates im Dezember 2020 Trilogeinigung am 1. Juni 2021 180 E
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