Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
E. STEUERN III. VORHABEN IN BERATUNG ihnen besondere steuerliche Herausforderungen gelten, sollten die Informationen über die dortigen Geschäfte multinationaler Unternehmen ebenfalls mit großer Detailtiefe ausgewiesen werden. Die EU hat sich ver - pflichtet, auf dieser Grundlage eine gemeinsame Liste bestimmter Steuergebiete aufzustellen, entsprechend der Mitteilung der Kommission 14 vom 28. Januar 2016. Der konsolidierte Ertragssteuerinformationsbericht soll in einem Unternehmensregister veröffentlicht werden, um Gewissheit und Verfügbarkeit über längere Zeit si - cherzustellen. Da das Ziel dieser Initiative darin besteht, öffentliche Kontrolle zu ermöglichen, werden diese Be - richte darüber hinaus auch über die Websites der Unter - nehmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Umüber längere Zeit Vergleiche zu ermöglichen, sollen die Berich - te mindestens fünf Jahre in Folge auf den Websites zur Verfügung gehalten werden. BEWERTUNG Es bestehen konkrete Befürchtungen in der Wirtschaft, dass Drittstaaten und Wettbewerber durch die Veröf - fentlichung der länderspezifischen Berichte leicht an die Kennziffern der betroffenen Unternehmen gelan - gen können. Mithilfe der offengelegten Daten könnten Unternehmensstrategien nachvollzogen werden und Geschäftsgeheimnisse seien nicht mehr ausreichend geschützt. Zugleich seien Missverständnisse zu be - fürchten, da die Zahlen aggregiert sind und ein analy - tisches Verständnis erfordern. Schließlich bestehen Widerstände, da die Bestimmungen auch für nichteu - ropäische Unternehmen gelten sollen, die in der EU geschäftlich tätig sind. Deren Bereitschaft, sich in Eu - ropa weitergehenden Regeln zu unterwerfen als an - derswo, wird nicht als groß eingeschätzt. Ferner wird es voraussichtlich zu Verdruss führen, da die außer - halb der EU ansässigen Wettbewerber ihre Unterneh - mensdaten nicht offenlegen müssen, sodass sie von den europäischen Firmen auch nicht eingesehen werden können. Diese Schieflagewird noch für weite - re kontroverse Diskussionen sorgen. REFERENZ COM (2016) 198 (Richtlinienvorschlag) vom12. April 2016 (nicht im Amtsblatt veröffentlicht) 181 E
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