Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

F. ZAHLUNGSVERKEHR I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Diese Richtlinie revidiert die ursprünglichen Vorschrif - ten aus dem Jahr 2000. Die Kommission hatte festge - stellt, dass die Entwicklung des Binnenmarkts für E-Geld gebremst und die technologische Innovation behindert wird. Mit der Richtlinie wurde daher die Be - aufsichtigung von E-Geld-Instituten an die Erste Zah - lungsdiensterichtlinie PSD aus dem Jahr 2007 und die damit geltenden Aufsichtsregelungen für Zahlungsins - titute angepasst. Die Richtlinie beinhaltet: → Einführung einer technisch neutralen und einfachen Definition von „E-Geld“, die alle Fälle abdeckt, in denen ein „E-Geld-Institut“ gegen Vorauszahlung eines Geldbetrags einen elektronisch gespeicherten Wert ausstellt. Explizit deckt die Richtlinie auch den magnetisch gespeicherten monetären Wert ab. → Die Aufsichtsregeln sollen eine größere Kohärenz zwischen den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der E-Geld-Institute und denen der Zahlungsinstitu - te im Sinne der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (EU) 2015/2366 sicherstellen. → Das erforderliche Anfangskapital wurde auf 350.000 Euro herabgesetzt (vorher: 1 Mio. Euro). Die Bestim - mungen zur Berechnung der laufenden Eigenmittel­ ausstattung wurden geändert. → Die Beschränkung der E-Geld-Institute auf das E-Geld-Geschäft ist aufgehoben. Die zugelassenen Tätigkeiten wurden um die von Zahlungsinstituten erlaubten Geschäfte erweitert. 3. Richtlinie über elektronisches Geld Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG Mit der Richtliniewurde die Beaufsichtigung von E-Geld-Instituten an die geltenden Aufsichtsregelungen der Ersten Zahlungsdiensterichtlinie PSD aus dem Jahr 2007 angepasst. Die Entstehung neuer, innovativer und sicherer E-Geld-Dienstleistungen soll neuen Akteuren Zugang zum Markt verschaffen und echte, faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer herstellen. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 24. April 2008 Annahme durch das Parlament am 18. Dezember 2008 Annahme durch den Rat am 27. April 2009 Veröffentlichung im Amtsblatt am 16. Juni 2009 Umsetzung in Deutschland am 24. November 2010 185 F

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