Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

F. ZAHLUNGSVERKEHR I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT BEWERTUNG Die Deutsche Kreditwirtschaft hatte sich gegen eine Absenkung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, insbesondere eine Herabsetzung des Anfangskapitals, ausgesprochen. Die Ausgestaltung des Aufsichts­ regimes wird als nicht sachgerecht betrachtet, da den mit dem Geschäftsmodell „E-Geld“ verbundenen Risiken nicht adäquat Rechnung getragen wird. Eine Herabsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderun - gen stellt nicht zuletzt auch eine Gefahr für den langfristigen und nachhaltigen Schutz der Geldwerte der Kunden von E-Geld-Instituten dar. Überdies wird kritisiert, dass E-Geld-Instituten einlagenähnliche Geschäfte erlaubt werden. Diese sind aufgrund ihrer spezifischen Risiken Kreditinstituten vorbehalten und unterliegen insofern strengen Aufsichtsregeln. Hinzu kommt, dass infolge der Ausweitung der Tätigkeiten um Zahlungsdienste ein nicht unerhebliches Gefah - renpotenzial für den bargeldlosen Zahlungsverkehr geschaffen wird. REFERENZ Richtlinie 2009/110/EG vom16. September 2009, ABl. der EG L 267/7 vom 10. Oktober 2009 186 F

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