Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

F. ZAHLUNGSVERKEHR I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Infolge der Studie veröffentlichte die EU-Kommission (GeneraldirektionWettbewerb) am29. Juni 2020 ihren Bericht zur Analyse der Auswirkungen der Verordnung zur Regulierung von Interbankenentgelten. Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Hauptziele der Verordnung überwiegend erreicht wurden, da die Interbankenentgelte für Verbraucher - karten gesunken seien. Dies habe zur Senkung der Entgelte von Händlern für Kartenzahlungen geführt. Für die EU-Kommission hat sich darüber hinaus die Marktintegration, u. a. durch die verstärkte Nutzung von Acquirern, die in anderenMitgliedstaaten ansässig sind (grenzüberschreitende Acquiring-Dienstleistun - gen), verbessert. Eine weitere Überwachung und verstärkte Datenerfassung in einigen Bereichen wer - den jedoch als notwendig erachtet. Der Bericht der EU-Kommission wurde als positives Zeichen gegen eine unmittelbare Fortsetzung der Regulierung von Interbankenentgelten gesehen. Den - noch teilen wir nicht alle Analyseergebnisse und Schlussfolgerungen der EU-Kommission. Die Auswir - kungen der MIF-Verordnung sind in den einzelnen europäischen Ländern aufgrund unterschiedlicher Marktgegebenheiten differenziert. Marktpreise müssen zumindest für neue Produkte und Innovationen (z. B. digitale Karten) möglich und erlaubt sein. Der Eintritt neuer Marktteilnehmer ist aufgrund mangelnder ökonomischer Anreize ausge­ blieben. Investitionen in Infrastrukturen erfordern Einnahmen über Entgelte zur Kompensation. Die Anreize für Inves - titionen wären bei einer weiteren Absenkung nicht mehr gegeben. Niedrigere Entgelte verdrängen europäische Systeme (weiter), da internationale Systeme Entgeltausfälle über andere Entgelte zulasten der Kartenherausgeber und/oder des Handels/der Acquirer jederzeit zu ihren Gunsten etablieren und über anderweitige vorgege - bene Entgelte kompensieren können. Die EU-Kommis - sion beobachtet diese Entwicklungen. Ggf. sind wei - tere Aktivitäten zu erwarten. Die Verdrängung europäischer Systeme ist kritisch zu sehen, da bei ei - nem angenommenen Wegfall der Systeme lediglich internationale Kartensysteme oder neue international agierende Unternehmen in den Zahlungsmarkt am POS drängen, die nur eingeschränkt von der europäi - schen Aufsicht kontrolliert werden können. Zudem ist mit deutlichen Abhängigkeiten von internationalen Unternehmen sowie mit Preissteigerungen zu Lasten aller Marktteilnehmer in Europa zu rechnen. Vor die - sem Hintergrund ist die Etablierung der European Payment Initiative (EPI), die ein europäisches Zah - lungssystemaufbauen und betreibenmöchte, wichtig. InDeutschland hat dieMIF-Verordnung seit vier Jahren nur Vorteile für Händler gebracht, da deren Kosten für die Kartenakzeptanz umhunderteMio. Euro gesunken sind. Ob diese Kostenvorteile vomHandel an Verbrau - cher überhaupt weitergegeben wurden, ist nicht be - kannt. Vorteile für Verbraucher sehenwir daher keine. Die Durchschnittsumsätze mit Karten in Deutschland sind gesunken. Aufgrund der Einfachheit der Abwick - lung (teils ohne starke Kundenauthentifizierung ge - mäß den Ausnahmen von den EBA RTS zur starken Kundenauthentifizierung) könnten diese weiter sin - ken. Gleichwohl ist mit einer Zunahme dieser Trans - aktionen imKleinbetragsbereich zu rechnen. Dies gilt in Deutschland u. a. für die Erschließung von neuen Akzeptanzbereichen, wie vor allem der Automaten - branche mit einem potenziellen Volumen von 1,5Millionen Endgeräten, die heute lediglich zu einem geringen Anteil Karten als Zahlungsmittel akzeptieren (z.B. der Bereich Transport und Parken). Das girocard-Systemhat imGegensatz zu den interna - tionalen Kartenystemen keine System- und Lizenzent - gelte. D. h. durch die verhandelten Entgelte ist die Entgeltreduzierung direkt beim Händler „angekom - men“. REFERENZ Verordnung (EU) 751/2015/ vom 29. April 2015, ABl. L 123/1 vom 19. Mai 2015 197 F

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