Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
F. ZAHLUNGSVERKEHR II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln stellen eine Bedrohung für die Sicher - heit dar. Sie sind Einnahmequelle für die organisierte Kriminalität und können anderen kriminellen Aktivitäten wie Terrorismus, Drogenhandel und Menschenhandel Vorschub leisten. Die Richtlinie ersetzt den Rahmenbe - schluss aus 2001, dessen Gegenstand Rahmenbedingun - gen zur Bekämpfung des Betrugs mit unbaren Zahlungs - mitteln waren. In der neuen Richtlinie wurde Bezug zu aktuellen technologischen Entwicklungenwie der zuneh - menden Digitalisierung und der Verfügbarkeit des Inter - nets genommen, sodass die Betrugsabwehr und Unter - stützung der Strafverfolgung künftig alle Arten von Zahlungen über alle Kanäle, einschließlich des Betrugs im Zusammenhang mit Informationssystemen, gemäß Definition des Gegenstandes der Richtlinie, umfasst. Die Richtlinie verfolgt ebenfalls die Etablierung vonMaßnah - men zur Angleichung der strafrechtlichen Vorschriften betreffend Betrug und Fälschung imZusammenhangmit unbaren Zahlungsmitteln (vergleiche Erwägungsgründe 1 und 5 der Richtlinie). Gemeinsame Definitionen sind im Bereich Betrug und Fälschung imZusammenhangmit unbaren Zahlungsmit - teln wichtig, umbei der Anwendung dieser Richtlinie ein einheitliches Vorgehen in denMitgliedstaaten zu gewähr - leisten und den Informationsaustausch und die Zusam - menarbeit zwischen den zuständigen Behörden zu er - leichtern. Diese Definitionen sollen neue Arten unbarer Zahlungsinstrumente ermöglichen, wie z. B. die Übertra - gung von E-Geld, und virtuelle Währungen abdecken (vergleiche Erwägungsgrund 8). Basierend auf dieser Begründung legt diese Richtlinie Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbestän - den und die Festlegung strafrechtlicher Sanktionen auf dem Gebiet von Betrug und Fälschung im Zusammen - hangmit unbaren Zahlungsmitteln fest. Des Weiteren soll Straftaten vorgebeugt werden; Opfern soll Unterstützung gewährt werden. II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN 1. Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln Die Richtlinie verfolgt die Etablierung vonMaßnahmen zur Angleichung der strafrechtlichen Vorschriften betreffend Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (vergleiche. Erwägungsgründe 1 und 5 der Richtlinie). In der Richtlinie wurde Bezug zu aktuellen technologischen Entwicklungen wie der zunehmenden Digitalisierung und der Verfügbarkeit des Internets genommen, sodass die Betrugsabwehr undUnterstützung der Strafverfolgung künftig alle Arten von Zahlungen über alle Kanäle, einschließlich des Betrugs im Zusammenhang mit Informa tionssystemen, gemäß Definition des Gegenstandes der Richtlinie, umfasst. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 13. September 2017 Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Mai 2019 Umsetzung bis 31. Mai 2021 198 F
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