Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

F. ZAHLUNGSVERKEHR II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN BEWERTUNG Wir begrüßen die Überarbeitung dieser Richtlinie. Betrug im unbaren Zahlungsverkehr hat in den ver - gangenen Jahren eine neue Dimension erreicht: Auf - grund der hohen dynamischen Veränderungen bei den aktuellen technologischen Entwicklungen in der Kommunikation und der Nutzung digitaler Medien und Kanäle sowie über Echtzeit-Transaktionsverarbeitung in einer vernetzten Welt ist die Erweiterung der Defi - nition von Straftatbeständen umeben solche Sachver - halte dringend notwendig gewesen. Die Strafverfol - gungsbehörden und die zuständigen Behörden werden in die Lage versetzt, Maßnahmen zur Strafver - folgung zu etablieren, um noch intensiver gegen die organisierte Kriminalität imunbaren Zahlungsverkehr vorzugehen. Andererseits werden die zuständigen BehördenweitergehendeMaßnahmen zur Aufklärung und zumSchutz von Verbrauchern, Unternehmen und öffentlicher Hand durchführen können. Die Kreditwirtschaft erwartet infolge der Richtlinie eine höhere Personaldecke bei den zuständigen Be - hörden und damit eine schnellere Bearbeitung aktuell auftretender Betrugsfälle, um den Kampf gegen Be - trüger und insbesondere gegen die organisierte Krimi - nalität aktiv zu unterstützen und weiterhin die finan - ziellen Vermögenswerte der Kunden zu schützen. Die Umsetzung in Deutschland ist durch eine Erweite - rung des Strafgesetzbuches um entsprechende Straf - tatbestände und der Veröffentlichung im Bundesan - zeiger am 17. März 2021 erfolgt. REFERENZ Richtlinie (EU) 2019/713 vom17. April 2019; ABl. L 123/18 vom 10. Mai 2019 199 F

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