Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
F. ZAHLUNGSVERKEHR III. SONSTIGE VORHABEN Das erste Handlungsfeld läuft unter dem Titel „Zuneh - mend digitale Lösungen und Sofortzahlungslösungen mit europaweiter Reichweite“: hier möchte die Kom - mission die Sofortzahlung über SCT Inst zum „new normal“ machen und damit Verbrauchern und Anbie - tern ein rechtssicheres sowie interoperables Zahlungs - verkehrssystem bieten. Dabei stellt die Kommission besonders heraus, dass es zusätzlicher Maßnahmen, damit sich europäische Akteure in einem von etablier - ten Wettbewerbern beherrschten Markt behaupten können, unter Berücksichtigung des Wettbewerbs - rechts, geben solle. In diesem Zusammenhang sollen auch die Potentiale des Europäischen Zahlungsver - kehrsraums (SEPA) als auch der elektronischen Identi - fizierung (eID) für die Kundenauthentifizierung vollends gehoben werden. Diese Maßnahmen sollen im Allge - meinen zu einer gesteigerten Akzeptanz digitaler Zah - lungen führen, ohne dabei die Verfügbarkeit von Zent - ralbankgeld (Bargeld) zu beschneiden. Um die Ausgabe von digitalem Zentralbankgeld für Euro-Massenzahlun - gen zu unterstützen, will die Kommission eng mit der EZB zusammenarbeiten, um sich mit den verschiedenen Zielen und politischen Optionen auseinanderzusetzen und ein hohes Maß an Komplementarität zwischen den vom Privatsektor entwickelten Zahlungslösungen und den notwendigen Interventionen der öffentlichen Be - hörden sicherzustellen. Die zweite Säule befasst sich mit den innovativen und wettbewerbsfähigen Märkten für Massenzahlungen: hier sollen die vollen Potenziale der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Start der Überarbeitung für Q4/2021 avisiert) abgeschöpft werden, ein hohes Sicherheitsniveau für Massenzahlungen in Europa über starke Kundenauthen - tifizierung sowie Digitalisierung garantiert und gefördert werden, der Verbraucherschutz und die Aufsicht über Zahlungsdiensteanbieter verbessert werden. In der dritte Säule werden vor allem die Zahlungsdiens - teanbieter in Pflicht genommen; es steht unter demTitel „Effiziente und interoperable Massenzahlungssysteme und andere unterstützende Infrastrukturen“. Darin wer - den u.a. Interoperable Zahlungssysteme und -infrastruk - turen angesprochen, ein offenes und zugängliches Zah - lungsökosystem gefordert und auch Zugänge zu erforderlichen technischen Infrastrukturen zwischen den verschiedenen Diensteanbietern eingefordert. Mit der vierten Säule wird ein effizienter internationaler Zahlungsverkehr, einschließlich Finanztransfers gefor - dert; so sollen Transfers schneller, erschwinglicher, zu - gänglicher, transparenter und bequemer werden. BEWERTUNG In der Retail Payments Strategywerden eine Reihe von Gesetzesvorhaben angekündigt. Zu den wichtigsten zählen die mögliche Verpflichtung zur Echtzeitzah - lung, die Anpassungen der Settlement Finality Richt - line und das Open Banking Framework. Die einzelnen Vorhaben müssen geprüft werden und sollten den Banken genügend Freiraum lassen, damit sie innova - tive Geschäftsmodelle entwickeln können. REFERENZ Mitteilung der Europäischen Kommission: EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr, COM(2020) 592 final III. SONSTIGE VORHABEN 1. Retail Payment Strategy Mit der Retail Payment Strategy hat die Europäische Kommission am 24. September 2020 als Bestandteil des Digital Finance Pakets ihre Antwort auf die Herausforderungen des Europäischen Zahlungsverkehrs gegeben. In ihrer Strategie beleuchtet die Kommission vier Säulen bzw. Handlungsräume, die sie mit gezielten Maßnahmen angehen will. Kurzübersicht Veröffentlichung durch die Kommission am 24. September 2020 201 F
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