Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

G. GELDWÄSCHE I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT → Die Sanktionsbefugnisse der zuständigen Behörden werden verschärft und für grenzübergreifende Fälle wird eine Koordinierungspflicht eingeführt; bei Verstö - ßen verhängte Sanktionen sind künftig öffentlich be - kanntzugeben; außerdem müssen wirksame Mecha - nismen eingeführt werden, die die Meldung von Verstößen gegen die Verordnung fördern. BEWERTUNG Eine wesentliche Änderung der Geldtransfer-Verord - nung betrifft die Pflicht zwischengeschalteter Institu - te zur Überprüfung der mit der Durchleitung der Zahlungstransaktionen mitgelieferten Angaben zum Auftraggeber auf Vollständigkeit. Der damit verbunde - ne Prüfungs- und Dokumentationsaufwand für die Banken dürfte sich deutlich erhöhen. Es ist aus Sicht der deutschen Kreditindustrie wichtig, dass die Über - arbeitung der Verordnungmit denen der Europäischen Datenschutzbestimmungen koordiniert wird. Es ist weiter dringend erforderlich, dass den Banken für die einhergehende Umstellung der IT-Systeme genügend Zeit in der vorgegebenen Umsetzungsperiode gelas - sen wird. REFERENZ 2015/847 (Verordnung) vom 20. Mai 2015, Amtsblatt der EG Nr. L 141/1 vom 5. Juni 2015 207 G

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