Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
G. GELDWÄSCHE II. VORHABEN IN BERATUNG Mit dem Vorschlag einer Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Anti-Gelwäsche-Behörde („AMLA“ – Anti-Mo - ney-Laundering-Authority) soll eine den nationalen Aufsichten übergeordnete Behörde geschaffen werden, die zum einen als direkte Aufsicht agieren soll sowie zum anderen die nationalen Aufsichten koordinieren soll. Zusätzlich soll sie verbindliche technische Stan - dards (RTS & ITS) in ihren Zuständigkeitsbereichen er - arbeiten. Mit dem Vorschlag einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen nicht nur bestimmte Zuständigkeiten aus der bisherigen Richtlinie in eine direkt von den Mitgliedstaaten anzu - wendende Verordnung überführt werden, wie z.B. be - stimmte Sorgfaltspflichten (und ihre Auslagerung), die Behandlung von „politisch exponierten Personen“ (PEPs), oder auch Nachweispflichten, sondern auch neue Maßnahmen, wie z.B. die Einführung einer Bargel - dobergrenze für Käufe, eingeführt werden. Am 20. Juli 2021 hat die Europäische Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Harmonisierung und Stärkung zur Geldwäschebekämpfung auf EU-Ebene vorgelegt. Das vorgelegte Paket besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen: → einer Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terroris - musfinanzierung (AMLA-VO); → einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften – auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches Eigentum (AML-VO); → der Sechsten Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die Richtlinie 2015/849/EU (d. h. die durch die Fünfte Geldwäscherichtlinie geänderte Vierte Geldwäscherichtlinie) ersetzen soll und Bestimmungen enthält, die in nationales Recht umgesetzt werdenmüssen, wie die Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten (AMLD6); → einer überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung von 2015 (Verordnung 2015/847), die die Rückver - folgung von Krypto-Transfers ermöglichen soll (Transfer-VO). Kurzübersicht II. VORHABEN IN BERATUNG 1. Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung (2021) Verordnungsvorschlag zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA-VO); Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar gel - tenden Vorschriften – auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches Eigentum (AML-VO); Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die Richtlinie 2015/849/EU (d. h. die durch die Fünfte Geldwäscherichtlinie geänderte Vierte Geldwäscherichtlinie) erset - zen soll und Bestimmungen enthält, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wie die Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten (AMLD6); Änderungsvorschlag zur Geldtransfer-Verordnung von 2015 (Verordnung 2015/847), die die Rückverfolgung von Krypto-Transfers ermöglichen soll (Transfer-VO). Vorschläge der Kommission am 20. Juli 2021 208 G
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