Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

H. WETTBEWERB UND BEIHILFE I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT H BEWERTUNG Positiv zuwerten ist die letzte Erweiterung des Anwen - dungsbereiches und damit die Freistellung weiterer Beihilfegruppen von der Notifizierungspflicht. Eine Reihe von Vorschriften erhöht jedoch eindeutig den Verwaltungsaufwand, und das vor allem auf Sei - ten der Mitgliedstaaten. Dazu zählen z. B. die Transpa - renzvorschriften. Auch sollten Nachrangdarlehen grundsätzlich als transparent angesehen werden. Leider ist die Kommission in ihrer Überarbeitung diesem Punkt nicht gefolgt. Die Vorschriften zum An - reizeffekt wurden erfreulicherweise im Vergleich zu den ersten Entwürfen verschlankt, auch wenn die Anforderungen zu den vorher geltenden Vorschriften verschärft wurden. Die Anpassungen der Verordnung im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Krise begrüßt der VÖB ausdrücklich. 215

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