Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
H H. WETTBEWERB UND BEIHILFE II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN Im Kontext der Wirtschafts- und Finanzkrise hat die EU-Kommission einen umfassenden Gemeinschaftsrah - men für ein koordiniertes Vorgehen zur Unterstützung von Finanzinstituten angenommen. Maßgebend bleiben danach die folgenden drei Grundsätze: Erstens müssen staatlich unterstützte Banken langfristig ohne weitere Hilfe des Staates rentabel arbeiten können. Zweitens müssen sich staatlich unterstützte Banken und ihre Ei - gentümer angemessen an den Umstrukturierungskosten beteiligen. Und drittens müssen Maßnahmen ergriffen werden, umWettbewerbsverzerrungen auf demBinnen - markt zu begrenzen. Die Mitteilung von 2013 aktualisiert die vier Bankenmitteilungen aus der Finanzkrise sowie die daran anknüpfenden „Verlängerungsmitteilungen“. Für die Genehmigung von Beihilfen in Form von Rekapi - talisierungen und Entlastungsmaßnahmen für wertge - minderte Aktiva gilt nun, dass sie Beihilfen in Zukunft erst dann genehmigt, wenn der Mitgliedstaat nachweislich alle notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um die Beihilfe auf ein Mindestmaß zu beschränken. D. h. kon - kret, dass Vorabkontakte mit der EU-Kommission aufzu - nehmen sind, dass ein Kapitalbeschaffungsplan sowie Maßnahmen zur Lastenverteilung auf Anteilseigner und nachrangige Gläubiger zu erarbeiten sind, diese Elemen - te von der Aufsichtsbehörde gebilligt sein müssen und danach Grundlage für einen Umstrukturierungsplan sind. Erst nach Einigung über den Umstrukturierungsplan werden die Beihilfen genehmigt. Die EU-Kommission unterstreicht des Weiteren die rechtzeitige Handlungs - pflicht des Managements und verlangt die Ablösung des Vorstandsvorsitzenden bzw. weiterer Vorstandsmitglie - der, sofern rechtzeitiges Handeln nicht erfolgt ist. Außerdem gelten Vergütungsbeschränkungen bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraumes, die mit den EU-Eigenkapitalvorschriften imEinklang stehenmüssen. Nur im Ausnahmefall, z. B. bei Gefahr für das Finanzsys - tem, können Rekapitalisierungen und Entlastungsmaß - II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN 1. Vorübergehende Krisenvorschriften für Banken Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ab dem 1. August 2013 auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise Ziel der Vorschriftenwar es, imKontext der Wirtschafts- und Finanzkrise ein koordiniertes Vorgehen zur Unterstüt - zung von Finanzinstituten zu ermöglichen. Kurzübersicht Annahme einer Mittei - lung am 1. Dezember 2011, die die Rekapitali - sierungsmitteilung er - gänzt Annahme einer neuen „Banken-Mitteilung“ am 10. Juli 2013 Annahme „Banken-Mit - teilung“ durch die Kom - mission am 25. Oktober 2008 Annahme der Rekapitali - sierungsmitteilung am 5. Dezember 2008 Annahme von Leitlinien für Banken über die Behandlung wertgemin - derter Aktiva am 25. Februar 2009 Annahme einer Mittei - lung am 23. Juli 2009 zur Bewertung einzelstaatli - cher Umstrukturierungs - beihilfen für Banken 218
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