Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

H H. WETTBEWERB UND BEIHILFE II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN BEWERTUNG Die Entscheidung der Kommission, die bisherigen Krisenmitteilungen für Banken im Sinne der Abfede - rung der Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Stabilität des Finanzsystems und der Realwirtschaft anzupassen, erscheint konse - quent. Die EU-Kommission verschärftmit der Banken - mitteilung von 2013 die Beihilferegelungen und baut gleichzeitig von der wettbewerblichen Seite Druck hinsichtlich der Belastung nachrangiger Gläubiger und des Bail-in-Gedankens auf undwirkt so auf eine Ände - rung der entsprechenden Gesetzgebung in den Mit - gliedstaaten hin. nahmen für wertgeminderte Aktiva auch befristet für zwei Monate als Rettungsbeihilfen genehmigt werden. In diesem Fall muss die zuständige Aufsichtsbehörde in einer Ex-ante-Analyse die Kapitallücke bestätigen, und der Entzug der Bankzulassungmüsste drohen. Für kleine Banken (bis zu 100 Mio. Euro Bilanzsumme) ist die EU-Kommission bereit, Regelungen zu akzeptieren, wenn diese auf sechs Monate begrenzt sind. Garantien und Liquiditätshilfen dürfen unter stringenten Voraussetzun - gen auch als Rettungsbeihilfen genehmigt werden. Schließlich stellt die EU-Kommission auch Grundsätze zur Genehmigung von Abwicklungsbeihilfen auf, die das Ziel haben, Banken eine geordnete Insolvenz zu ermög - lichen. 219

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