Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

H H. WETTBEWERB UND BEIHILFE II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN Mit der Richtlinie sollen vor allem folgende Regelungsbe - reiche verankert werden: → Wahrung der Unabhängigkeit der nationalen Wettbe - werbsbehörden bei der Durchsetzung des EU-Wettbe - werbsrechts. Die Behörden sollten über die für ihre Arbeit erforderlichen Ressourcen und Mitarbeiter verfügen. → Nationale Wettbewerbsbehörden sollen stärkere Durchsetzungsbefugnisse erhalten und über die richti - gen Instrumente zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verfügen. Es soll z. B. gewährleistet werden, dass alle nationalen Kartellbehörden nicht nur die Befugnis haben, geschäftliche Räume zu durchsuchen und Un - terlagen einzusehen, sondern auch Zugang zu elektro - nisch gespeicherten Daten erhalten. Allen nationalen Behörden sollen zudemangemessene Instrumente zur Verhängung abschreckender Sanktionen zur Verfügung stehen. Alle Mitgliedstaaten sollen daher auch Regeln zur Haftung von Muttergesellschaften bei Verstößen ihrer Töchter und zur Haftung des Rechtsnachfolgers vorsehen, umkonzerninterne Umstrukturierungen zur Vermeidung von Bußgeldern zu verhindern. → Schaffung wirksamer Kronzeugenregelungen, die ei - nen Anreiz für Unternehmen schaffen, in einem oder auch mehreren Ländern Beweise für rechtswidrige Kartelle vorzulegen. Der Text sieht einheitliche Grund - regeln (ECN Leniency Model) für die in den Mitglied - staaten teilweise sehr unterschiedlich gehandhabten Kronzeugenprogramme vor. Die Richtlinie ist in Deutschlandmit demGWB-Digitalisie - rungsgesetz, das zum 19. Januar 2021 in Kraft getreten ist, umgesetzt worden. 2. ECN-Plus-Richtlinie (Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden) Richtlinie (EU) 2019/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbe - werbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts Die Richtlinie soll die einheitliche Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts durch die nationalen Kar - tellbehörden gewährleisten. Hierzu werden ein gemeinsames Mindestinstrumentarium und wirkungsvollere be - hördliche Durchsetzungskompetenzen geschaffen. Kurzübersicht Veröffentlichung eines Richtlinie - nentwurfs am 22. März 2017 Annahme durch das Parlament am 14. November 2018 Annahme durch den Rat am 4. Dezember 2018 Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 14. Januar 2019 Umsetzung in Deutschland durch GWB-Digitalisie - rungsgesetz vom 19. Januar 2021 220

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