Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

H H. WETTBEWERB UND BEIHILFE II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN BEWERTUNG Die Kreditwirtschaft begrüßt das Ziel der Richtlinie, mehr Kohärenz zwischen Mitgliedstaaten bei Verfah - rensregeln einzuführen. In den letzten Jahren hat die Verordnung 1/2003 zwar zu einer Angleichung der nationalen Systeme zur Durchsetzung des EU-Wettbe - werbsrechts geführt. Dennoch bestehen an vielen Stellen Unstimmigkeiten, insbesondere in Fällen, in denen mehrere Kartellbehörden tätig sind. Dies kann zu rechtlichen Unsicherheiten für Unternehmen füh - ren. Ein Beispiel dafür ist die Handhabung von Kron - zeugen. Auch die Zielsetzung der Richtlinie, die Unabhängig - keit der Behörden zu stärken sowie genügend Res - sourcen und Ermittlungs- und Durchsetzungsbefug - nisse der nationalen Wettbewerbsbehörden sicherzustellen, wird von der Kreditwirtschaft unter - stützt. Eine Stärkung der Durchsetzungsbefugnisse der Kartellbehördenmuss jedoch immer mit entspre - chenden Verfahrensrechten für die betroffenen Un - ternehmen einhergehen. Bei der Untersuchung von Wettbewerbsverstößen müssen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Gerechtigkeit im Einzelfall und eines fairen Verfahrens bei Entscheidungen und bei der Bestrafung von Verstößen beachtet werden. Zudem sehen wir den Eingriff in etablierte rechtliche Strukturen in den Mitgliedstaaten, beispielweise hinsichtlich der Frage, wie die Gruppenhaftung orga - nisiert ist, kritisch. Für solche für das nationale Zivil - recht bedeutende grundsätzliche Entscheidungen sollte weiterhin primär der nationale Gesetzgeber zuständig bleiben. 221

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