Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
I I. ZIVIL- UND VERFAHRENSRECHT II. VORHABEN IN BERATUNG Die Europäische Kommission hat am 14. März 2018 den Vorschlag für eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten (COM (2018) 135 final) vorgelegt. Der Richtlinienvorschlag wurde dann geteilt und der eine Teil in Richtlinie über eine beschleunigte außergerichtliche Realisierung von Sicherheiten umbenannt. Der Richtlinienvorschlag sieht einen Rahmen für die beschleunigte außergerichtliche Realisierung von Sicherheiten aus besicherten Krediten (Accelerated Extrajudicial Collateral Enforcement, AECE), mit Ausnah - me von Verbraucherkrediten, vor. Durch solch ein Verfah - ren soll ein Instrument geschaffen werden, das zwischen dem gesicherten Gläubiger und dem Unternehmens - schuldner auf freiwilliger Basis vereinbart wird und das der gesicherte Gläubiger nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einsetzen kann. Dazu gehören u. a. die schriftliche (ggf. notarielle) Vereinbarung mit dem Kre - ditnehmer über die Anwendung (direkt vollstreckbarer Titel), die unmissverständliche Information des Kredit - nehmers über die Anwendung und die Konsequenzen vor Abschluss der Vereinbarung sowie die schriftliche Infor - mation des Kreditnehmers innerhalb von vier Wochen nach Eintritt des Vollstreckungsereignisses über die Verwertungsabsicht mittels AECE-Verfahren, die beab - sichtigte Vollstreckungsmaßnahme, den Zeitraum für eine Abwendung der Maßnahmen durch Zahlung und den überfälligen Betrag. Sofern der Kreditnehmer bereits mindestens 85 % des besicherten Kreditbetrages zurückgezahlt hat, dürfen die Mitgliedstaaten den Zeitraum für die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen durch Zahlung um mindestens sechs Monate verlängern. Die Mitgliedstaaten haben zudem Sorge zu tragen, dass das AECE-Verfahren ange - messen durchgeführt werden kann, so u. a. für den Umgang mit konkurrierenden Sicherheitsrechten, hin - sichtlichmöglicher Rechtsmittel gegen das AECE-Verfah - ren, sowie der Verwertungsüberschüsse und -unterde - ckungen und der Vereinbarkeit mit nationalem Insolvenzrecht. 1. Vorschlag zur beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von Sicherheiten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über eine beschleunigte außer - gerichtliche Realisierung von Sicherheiten II. VORHABEN IN BERATUNG → Der Richtlinienvorschlag sieht einen Rahmen für die beschleunigte außergerichtliche Realisierung von Sicher - heiten aus besicherten Krediten (Accelerated Extrajudicial Collateral Enforcement, AECE), mit Ausnahme von Verbraucherkrediten, vor. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission am 14. März 2018 Allgemeine Ausrichtung des Rates am 28. November 2019 224
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