Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
I I. ZIVIL- UND VERFAHRENSRECHT II. VORHABEN IN BERATUNG Bei Forderungsübertragungen zu Verbriefungszwecken soll eine Rechtswahlmöglichkeit eingeführt werden, um die derzeitige Praxis von Großbanken, die Drittwirkung einer Forderungsübertragung im Wege der Verbriefung dem Forderungsstatut zu unterwerfen, wenn alle Forde - rungen dem Recht desselben Landes unterliegen, die Zedenten aber in verschiedenenMitgliedstaaten ansässig sind, zu wahren. BEWERTUNG Der Kommissionsvorschlag und die vorgeschlagenen inhaltlichen Regelungen sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Insbesondere die Klarstellung, dass die Verordnung nicht auf die Übertragung von oder die Sicherheitenstellung durchWertpapiere anzuwenden ist, begrüßen wir. REFERENZ KOM (2018) 96 vom12. März 2018 (nicht imAmtsblatt der EU veröffentlicht) 227
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