Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
J J. DIGITALISIERUNG UND INFORMATIONSTECHNOLOGIE II. VORHABEN IN BERATUNG Die Bewertung der bestehenden eIDAS-Verordnung durch die Europäische Kommission hat ergeben, dass die bis - herige Verordnung den neuen und kommendenMarktan - forderungen nicht gerecht wird, weil sie ausschließlich auf den öffentlichen Sektor beschränkt ist. Die Einbindung und Verknüpfung privater Online-Anbieter ist (technisch) komplex und schwierig. Notifizierte eID-Lösungen sind nicht in allen Mitgliedstaaten ausreichend verfügbar und bieten zudem keine ausreichende Flexibilität, um eine ausreichende Mehrheit von Anwendungsfällen abzude - cken. Die Kommission konstatiert, dass Identitätslösun - gen, die nicht in den Anwendungsbereich der eIDAS-Ver - ordnung fallen, wie etwa die, die von Betreibern sozialer Medien und von Finanzinstituten angeboten werden, zudemAnlass zu Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes geben. Diese könn - ten neuen Marktanforderungen nicht wirksam entspre - chen und weisen keine grenzübergreifende Reichweite für die Deckung des spezifischen Bedarfs von Sektoren auf, in denen es auf die Identifizierung ankommt und ein hohes Maß an Sicherheit erforderlich ist. Mit demVorschlag der Kommission soll Folgendes für die Nutzung von elektronischen Identitäten realisiert werden: → Zugang zu hochsicheren und vertrauenswürdigen Diensten für die elektronische Identität (EUid). → Europaweite Verwendung der EUid von natürlichen und juristischen Personen Dabei müssen die national entwickelten Lösungen innerhalb Europas interoper - abel sein. Ein Nutzungszwang ist jedoch nicht vorge - sehen. → Verpflichtung der Banken, bestimmte Online-Dienste auf Basis der EUid zu unterstützen bzw. anzubieten. → (Optionale) Verknüpfung der EUid mit zusätzlichen Attributen für einen gezielten Austausch von Identi - tätsdaten, der auf den Bedarf des jeweiligen (verlang - ten) Dienstes beschränkt bleibt → Zertifizierung der qualifizierten Vertrauensdienste zu gleichen Bedingungen in der EU. Umeine Fragmentierung undHürden bei der Umsetzung aufgrund unterschiedlichen Rechts zu vermeiden, emp - fiehlt die Kommission Schemes aufzusetzen. Diese kön - nen eng in den Mitgliedstaaten mit den betroffenen Ak - teuren des öffentlichen und privaten Sektors abgestimmt werden. Eine sogenannte Toolbox soll nach Auffassung der Kommission eine europäische Interoperabilität ge - währleisten. Die technische Umsetzung soll in weiteren Rechtsakten gestaltet werden. 4. Europäische digitale Identität (EUid) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität Die Europäische Kommission hat einen Rahmen für eine europäische digitale Identität (EUid) vorgeschlagen. Durch das Mobiltelefon soll die Identität nachgewiesen, Dokumente in elektronischer Formweitergeben und europaweit Online-Dienste genutzen werden können. Große Plattformen sollen verpflichtet werden, die Verwendung von EUid-Brieftaschen zu akzeptieren. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission am 3. Juni 2021 236
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTc=