Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
A A. BANK- UND BANKAUFSICHTSRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT 4. Bankenrichtlinie und -verordnung – CRD IV/CRR Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Auf - sichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen → CRR und CRD IV sollen die Widerstandsfähigkeit des EU-Bankensektors stärken, damit dieser wirtschaftlichen Schocks besser standhalten kann, und gleichzeitig sicherstellen, dass der Bankensektor weiterhin die Realwirt - schaft und das Wachstum finanzieren kann. → Für die CRR wurde die Rechtsformeiner Verordnung gewählt, umdie Schaffung eines einheitlichen Regelungs - rahmens (sog. „Single Rulebook“) in der EU zu befördern. → Durch CRR/CRD IV wurden vor allemStandards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) umgesetzt, die der BCBS im Anschluss an die globale Finanzkrise erarbeitet und im Dezember 2010 veröffentlicht hatte (Basel III). → CRR/CRD IV basieren weiterhin auf einem 3-Säulen-Konzept: Säule 1: Einheitliche quantitative Mindestanforderungen zur Abdeckung von bankaufsichtlichen Risiken (Kreditrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko etc.) Säule 2: Überprüfungsprozess durch die Aufsicht, umsicherzustellen, dass die Eigenkapital- und Liquiditäts - ausstattung ausreichend ist, um die tatsächlichen Risiken abzudecken Säule 3: Transparenz der eigegangenen Risiken und der Risikotragfähigkeit gegenüber den Investoren durch Offenlegungspflichten (Marktdisziplin) → Durch die CRR/CRD IV wurden: die Eigenkapitalanforderungen erhöht und die Qualität des Eigenkapitals verbessert, neue Liquiditätsanforderungen eingeführt, die Meldung und Offenlegung der sog. Verschuldungsquote verbindlich, das Rahmenwerk für Eigenkapitalanforderungen für Derivatgeschäfte verbessert, ein Kapitalerhaltungspuffer für alle Banken eingeführt, weiteremakroprudenzielle Puffer für global systemrelevante Banken, andere systemrelevante Banken sowie systemische und zyklische Risiken eingeführt, die Vergütungsanforderungen, insbesondere bei der variablen Vergütung, strenger, die Bestimmungen für die Unternehmensführung und die Bankenaufsicht geschärft sowie europäische Besonderheiten berücksichtigt, z. B. durch die Einführung eines Unterstützungsfaktors bei den Eigenkapitalanforderungen für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Kurzübersicht Legislativ- vorschlag der Kommission am 6. Juli 2011 Position des Parlaments am 14. Mai 2012 Ratsposition am 15. Mai 2012 Veröffentli - chung im Amtsblatt am 27. Juni 2013 Nationale Um - setzung am 3. September 2013 Legislativvor - schlagderKom - missionzurÜber - arbeitungam23. November2016 (CRRII/CRDV) 24
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