Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

A A. BANK- UND BANKAUFSICHTSRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT 4. Bankenrichtlinie und -verordnung – CRD IV/CRR Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Auf - sichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen → CRR und CRD IV sollen die Widerstandsfähigkeit des EU-Bankensektors stärken, damit dieser wirtschaftlichen Schocks besser standhalten kann, und gleichzeitig sicherstellen, dass der Bankensektor weiterhin die Realwirt - schaft und das Wachstum finanzieren kann. → Für die CRR wurde die Rechtsformeiner Verordnung gewählt, umdie Schaffung eines einheitlichen Regelungs - rahmens (sog. „Single Rulebook“) in der EU zu befördern. → Durch CRR/CRD IV wurden vor allemStandards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) umgesetzt, die der BCBS im Anschluss an die globale Finanzkrise erarbeitet und im Dezember 2010 veröffentlicht hatte (Basel III). → CRR/CRD IV basieren weiterhin auf einem 3-Säulen-Konzept: „ Säule 1: Einheitliche quantitative Mindestanforderungen zur Abdeckung von bankaufsichtlichen Risiken (Kreditrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko etc.) „ Säule 2: Überprüfungsprozess durch die Aufsicht, umsicherzustellen, dass die Eigenkapital- und Liquiditäts - ausstattung ausreichend ist, um die tatsächlichen Risiken abzudecken „ Säule 3: Transparenz der eigegangenen Risiken und der Risikotragfähigkeit gegenüber den Investoren durch Offenlegungspflichten (Marktdisziplin) → Durch die CRR/CRD IV wurden: „ die Eigenkapitalanforderungen erhöht und die Qualität des Eigenkapitals verbessert, „ neue Liquiditätsanforderungen eingeführt, „ die Meldung und Offenlegung der sog. Verschuldungsquote verbindlich, „ das Rahmenwerk für Eigenkapitalanforderungen für Derivatgeschäfte verbessert, „ ein Kapitalerhaltungspuffer für alle Banken eingeführt, „ weiteremakroprudenzielle Puffer für global systemrelevante Banken, andere systemrelevante Banken sowie systemische und zyklische Risiken eingeführt, „ die Vergütungsanforderungen, insbesondere bei der variablen Vergütung, strenger, „ die Bestimmungen für die Unternehmensführung und die Bankenaufsicht geschärft sowie „ europäische Besonderheiten berücksichtigt, z. B. durch die Einführung eines Unterstützungsfaktors bei den Eigenkapitalanforderungen für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Kurzübersicht Legislativ- vorschlag der Kommission am 6. Juli 2011 Position des Parlaments am 14. Mai 2012 Ratsposition am 15. Mai 2012 Veröffentli - chung im Amtsblatt am 27. Juni 2013 Nationale Um - setzung am 3. September 2013 Legislativvor - schlagderKom - missionzurÜber - arbeitungam23. November2016 (CRRII/CRDV) 24

RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTc=