Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

K. NACHHALTIGE FINANZIERUNG I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT K Die Verordnung verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, die Portfolioverwaltung anbieten, sowie Finanzberater, die Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkei - ten erbringen, zur Offenlegung von Informationen über die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in ihren Investiti - onsentscheidungen. Die Anforderungen umfassen Infor - mationen über die Ausrichtung der Investitionen an öko - logisch nachhaltigen Faktoren sowie zur Performance in Bezug auf ESG-Ziele. Außerdem verpflichtet die Verord - nungu. a. Anlagevermittler zur Einbeziehung vonESG-Fak - toren in die vorvertraglichen Informationen zu einem Fi - nanzprodukt. So sollen eine Integration von Nachhaltig- keitsrisiken in Anlageentscheidungsprozesse bzw. Bera - tungsprozesse unddie Transparenz von Finanzprodukten, die auf nachhaltige Anlagen einschließlich der Reduzie - rung von CO 2 -Emissionen ausgerichtet sind, erreicht werden. Die individuelle Reichweite der Anforderungen hängt imWesentlichen von der ausgeübten Tätigkeit (In - vestition oder Beratung) sowie von der Mitarbeiterzahl ab. Die Verordnung legt überdies Definitionen fest; andere Rechtsakte, allen voran die Taxonomie-Verordnung, be - ziehen sich auf sie. Finanzmarktteilnehmer haben auf ihren Websites Infor - mationen zu ihren Strategien zur Integration vonNachhal - tigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess bzw. die Anlageberatung zu veröffentlichen. Unabhängig da - von, ob sie sich dafür oder dagegen entscheiden, nachtei - lige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen, müssen Finanzmarktteilnehmer be - stimmte Angaben veröffentlichen und laufend aktualisie - K. NACHHALTIGE FINANZIERUNG I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT 1. Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor Um Transparenz hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen oder in der Anlageberatung zu gewährleisten, sieht die Offenlegungs-VO verschiedene Verpflichtungen vor, die u. a. von Wertpapierfirmen einzuhalten sind. Dazu gehört die Veröffentlichung der Strategien für den Umgangmit Nachhal - tigkeitsrisiken auf der Website, die Berücksichtigung solcher Risiken in vorvertraglichen Informationen sowie Transparenz in Bezug auf nachhaltige Investitionen in vorvertraglichen Informationen, auf Websites sowie in re - gelmäßigen Berichten. Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 24. Mai 2018 Annahme durch das Parlament am 18. April 2019 Annahme durch den Rat am 8. November 2019 Anwendbar ab 10. März 2021 RTS anwendbar ab 1. Juli 2022 Veröffentlichung im Amtsblatt am 9. Dezember 2019 242

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