Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
K iXBRL-Taxonomie erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsinformationen einfach in den im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vorgesehenen Euro - pean Single Access Point (ESAP) hochgeladen werden können, für den die EU-Kommission noch in 2021 einen Vorschlag vorlegen will. Die Digitalisierung der Nachhal - tigkeitsberichterstattung von Unternehmen steht auch im Einklang mit der Digital Finance Strategy, die darauf abzielt, den Zugang zu Daten und dieWiederverwendung von Daten innerhalb des Finanzsektors zu verbessern. Timing und nächste Schritte Die EU-Kommission schlägt eine Umsetzung der CSRD in nationales Recht bis zum 1. Dezember 2022 vor, so dass die Änderungen erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden wären, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. EU-Standards, die EFRAG entwickeln und die EU-Kommis - sion annehmen soll, werden EU-weit direkt anwendbar sein. In der Zwischenzeit müssen das Europäische Parla - ment und der Rat einen endgültigen Gesetzestext auf Basis des Vorschlags der EU-Kommission aushandeln. BEWERTUNG Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird deutlich ausgeweitet. Die Anzahl der berichtspflichtigen CRR-Kreditinstitute erhöht sich EU-weit, aber beson - ders in Deutschland, aufgrund des reduzierten Mitar - beiterschwellenwertes. Das Kriterium der Kapital - marktorientierung, das nun für große Unternehmen nicht mehr maßgeblich sein soll, war bereits bei der aktuell gültigen CSR-Richtlinie für Kreditinstitute nicht einschlägig. Die erweiterten detaillierten Vorgaben, die einer Aus - zeichnungspflicht in iXBRL unterliegen, stellen Unter - nehmen der Real- und Finanzwirtschaft vor große Implementierungsherausforderungen. Vor allem neu vom Anwendungsbereich erfasste Berichtspflichtige werden ihre internen Prozesse umfassend anpassen müssen. Der Umfang und die Granularität der offenzulegen - den Informationen werden durch die aus Art. 8 Taxonomie-Verordnung resultierenden Pflichten signifikant erhöht; dies zum Teil bereits für das Be - richtsjahr 2021 für Unternehmen, die im aktuellen Anwendungsbereich der CSR-Richtlinie liegen. Auch wenn einige Angaben mit einer Übergangszeit gefor - dert werden, bleibt den Berichtspflichtigen kaum Zeit für die Umstellung der IT-Landschaft und der Berichtsprozesse. Die Zeiträume zwischen der beabsichtigten Finalisie - rung der Novellierung sowie der dazugehörigen Be - richtsstandards und dem ersten Anwendungszeit - punkt sind äußerst knapp bemessen. Die Entwicklung der Standards könnte für die EFRAG herausfordernd sein, da diese bislang keine eigenen Standards vorbe - reitet hatte. Die Erarbeitung von Vorgaben, die eine für Unternehmenmit vertretbaremAufwand umsetzbare Lösung darstellen und gleichzeitig die für den erwei - terten Stakeholder-Kreis wichtigen Informationen abbilden, erscheint komplex. Darüber hinaus müsste die Verknüpfung mit der Finanzberichterstattung funktionieren und internationale Entwicklungen wä - ren – gerade im Hinblick auf grenzüberschreitende Unternehmen – zu berücksichtigen. Der Finanzsektor unterstützt die Transformation der Gesellschaft auf demWeg zumehr Nachhaltigkeit und benötigt dafür auch Informationen der Realwirtschaft. Ein einheitlicher EU-weiter Ort für Nachhaltigkeitsda - ten wie ESAP wird diesen Weg unabhängig davon er - leichtern, ob die Informationen imLagebericht oder in einem separaten Bericht über diese voraussichtlich allgemein einfach zugängliche Plattformabrufbar sind. Die Besonderheiten der Nachhaltigkeitsinformatio - nen, die sich unter anderem aus den langen Progno - sezeiträumen und der Vielzahl bisher noch nicht harmonisierter Initiativen undMethoden zur Messung von Risken und Auswirkungen ergeben, erschweren die Einführung einer Pflicht zur Prüfung mit hinrei - chender Sicherheit. Die nachhaltigkeitsbezogene Regulatorik entwickelt sich dazu in einemTempo, das mit den Veränderungen in der klassischen Finanzbe - richterstattung nicht vergleichbar ist. Daher erscheint die begrenzte Prüfungssicherheit als ein maßvolles Instrument aktuell besonders geeignet zu sein, um das Vertrauen der Märkte in Nachhaltigkeitsinforma - tionen zu stärken und die Entwicklung der Nachhal - tigkeitsregulierung zu begleiten. K. NACHHALTIGE FINANZIERUNG III. VORHABEN IN BERATUNG 249
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