Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

K K. NACHHALTIGE FINANZIERUNG III. VORHABEN IN BERATUNG Der Vorschlag zur Schaffung eines „European Green Bond“-Labels erfolgte als eine der Maßnahmen zur Um - setzung der im Pariser Abkommen von 2016 von der EU und denMitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen, und wurde bereits 2018 von der Kommission in ihrem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (COM/2018/097) angekündigt. Er basiert auf den Empfeh - lungen der Technischen Expertengruppe („TEG“) für nachhaltige Finanzen aus dem Juni 2019 sowie dem in der Folge von der TEG veröffentlichten Usability Guide aus dem März 2020 und den FAQ von Kommission und TEG aus demJuni 2020. Gegenstand des Verordnungsvor - schlags sind einheitliche Anforderungen für Emittenten von Anleihen, die freiwillig die Bezeichnung „European Green Bond“ oder „EuGB“ für ihre umweltverträglichen Anleihen verwenden möchten, sowie die Einrichtung ei - nes Registrierungssystems und eines Aufsichtsrahmens für externe Gutachter solcher Anleihen. Die Verwendung anderer marktüblicher Standards ist weiterhin möglich. Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung „European Green Bond“: Die Verwendung der Bezeichnung „European Green Bond“ wird auf Emittenten von Anleihen beschränkt, die den Anforderungen dieser Verordnung bis zur Fälligkeit entsprechen. Die Bezeichnung soll von jedemEmittenten von Anleihen, Pfandbriefen und forderungsbesicherten Wertpapieren (ABS) verwendet werden können, ein - schließlich solcher von außerhalb der EU. Emittenten dürfen Erlöse nur zur Finanzierung von geeig - neten Anlagegütern, Kapitalaufwendungen oder finanzi - ellen Vermögenswerten verwenden und dabei keine Kosten von den vereinnahmten Erlösen abziehen. Staat - liche Emittenten können Anleiheerlöse auch bestimmten anderen Arten von Ausgaben zuzuweisen. Jede Verwen - dung von Anleiheerlösen muss sich auf wirtschaftliche Tätigkeiten beziehen, die die Anforderungen an umwelt - 2. EU Green Bond Standard Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Grüne Anleihen Die Bezeichnung „European Green Bond“ ist ein freiwilliger Standard, der dazu beitragen soll, Tiefe und Breite des Green Bond-Marktes zu steigern. Mit dem Vorschlag soll ein „Goldstandard“ gesetzt werden, wie grüne An - leihen zur Mittelbeschaffung auf den Kapitalmärkten zur Finanzierung großer Investitionen im Einklang mit den EU-Nachhaltigkeitsanforderungen verwendet werden können. Der Standard steht allen Emittenten grüner Anlei - hen offen, auch Emittenten mit Sitz außerhalb der EU. Hauptmerkmale des Vorschlags: → Die durch den European Green Bond aufgebrachten Mittel sollen vollständig für Projekte verwendet werden, die die Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllen. → Volle Transparenz über die Verwendung der Anleiheerlöse durch detaillierte Berichtspflichten. → European Green Bonds müssen von einem externen Gutachter geprüft werden, um die Einhaltung der Verord - nung und der Anforderungen der Taxonomie sicherzustellen. → Registrierung externer Gutachter bei und Aufsicht durch ESMA. Kurzübersicht Bericht der TEG im Juni 2019 Usability Guide der TEG im März 2020 FAQ der Kommission und TEG im Juni 2020 Vorschlag der Kommission am 6. Juli 2021 251

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