Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
K. NACHHALTIGE FINANZIERUNG I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT K terminologische Abweichungen von den Empfehlun - gen der TEG, wie z.B. die Ersetzung des “Green Bond Framework” durch “Green Bond Factsheet” klärungs - bedürftig zu sein. Problematisch ist die Vorgabe des Verordnungsent - wurfs der EU-Kommission, wonach Emittenten zur Anwendung von geänderten Rechtsakten bzw. sog. Screening-Kriterien innerhalb von fünf Jahren (oder unter außergewöhnlichen Umständen zehn Jahren) nach Ihrem Inkrafttreten auch auf bereits vor den Änderungen begebene Finanzinstrumente verpflichtet sind. Umdie Vorhersehbarkeit der Marktteilnehmer zu gewährleisten und Vertrauenseinbußen des EU GBS zu vermeiden, plädieren wir für eine Grandfathe - ring-Bestimmung, die sich auf die gesamte Laufzeit der emittierten Finanzinstrumente erstreckt. REFERENZ COM(2021) 391 vom 6. Juli 2021 253
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTc=