Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
K K. NACHHALTIGE FINANZIERUNG IV. SONSTIGE VORHABEN 1. EU-Strategie zur nachhaltigen Finanzierung Mitteilung der Kommission - Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft IV. SONSTIGE VORHABEN Die Kommission legt ihre gegenwärtige Strategie zur Regulierung nachhaltiger Finanzierung vor, welche sich vor allem der Übergangsphase zu einer nachhaltigen Wirtschaft widmet und auf dem Aktionsplan aus 2018 aufbaut. Es sindMaßnahmen in den vier thematischen Bereichen Übergangsfinanzierung, Inklusion, Widerstandsfähigkeit und Beitrag des Finanzsystems, sowie der internationalen Zusammenarbeit vorgesehen. Kurzübersicht Am 6. Juli 2021 veröffentlichte die Kommission eine Mit - teilung zu einer neuen Strategie für eine nachhaltige Fi - nanzierung, welche den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützen soll. Die Strategie baut auf dem Aktionsplan 2018 zur Finanzierung nachhaltigen Wachs - tums (COM(2018) 97 – siehe auch das eigene Kapitel in der 2019er Auflage dieses Buches) und dem Bericht zur Übergangsfinanzierung der Sustainable Finance Platform, einer Expertengruppe der Kommission, auf. Die neue Strategie schlägt Maßnahmen in den Berei - chen Übergangsfinanzierung, Inklusion, Widerstands - fähigkeit und Beitrag des Finanzsystems zu Nachhaltig - keitszielen, sowie den Arbeiten auf internationaler Ebene vor. Für die Kreditwirtschaft sind die folgenden Maßnahmen relevant: Erweiterung des bestehenden Instrumentariums zur Erleichterung des Zugangs zuÜbergangsfinanzierungen → Erweiterung der Taxonomie-Verordnung um weitere Wirtschaftstätigkeiten → Annahme des delegierten Rechtsakts mit technischen Bewertungskriterien für die vier Umweltziele Wasser- undMeeresressourcen; Biodiversität; Vermeidung von Umweltverschmutzung und Kreislaufwirtschaft bis zum zweiten Quartal 2022 → Ausarbeitung neuer technischer Bewertungskriterien, diemehr Wirtschaftszweige abdecken, darunter Land - wirtschaft und bestimmte Energieaktivitäten → Schaffung weiterer Labels für Anleihen wie Transition Bonds oder Sustainability-linked Bonds → Ausarbeitung einer ESG-Benchmark → Definition von Mindestkriterien für die Nachhaltigkeit von Produkten, die unter Artikel 8 SFDR (sog. „hellgrü - ne“ Produkte – siehe eigenes Kapitel) fallen → Einführung gezielter Offenlegungen im Wertpapier prospekt Verbesserung der Inklusion und des Zugangs zu nach- haltiger Finanzierung → EBA-Stellungnahme zur Definition und Unterstützung von grünen Retail-Krediten und grünen Hypotheken verfassen Aktionsplan der Kommission vom 8. März 2018 Mitteilung der Kommission vom 6. Juli 2021 Verschiedene (Nicht-) Legislative Maßnahmen vorgesehen für 2021-2023 254
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