Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

K → Einbeziehung von Hypotheken mit Bezug zu energie - effizientem Bauen in die Hypothekarkreditrichtlinie → Stärkung der Nachhaltigkeitsexpertise von Anlagebe - ratern → Überarbeitung der OECD-Prinzipen für Exportkredite um die Finanzierung von Kohlekraft zu beenden → Schließung der Datenlücke im Bereich nachhaltiger Finanzdaten durch Integration in die durch die Euro - päische Datenstrategie vorgesehenen Datenräume, Zusammenarbeit mit der Digital Finance Plattformzur Förderung innovativer Lösungen zur Unterstützung von KMU und Kleinanlegern, sowie neuer Technologi - en wie DLT und Crypto-Assets, sofern diese keine Emissionen verursachen → ESAs sollen den (bei Drucklegung noch nicht angenom - menen) SFDR-RTS hinsichtlich der Indikatoren für die wesentlichen negativen Auswirkungen einer Anlage erneut überarbeiten → Bericht der Kommission über eine mögliche Soziale Taxonomie → Gesetzgebungsvorschläge für eine Sustainable Corpo - rate Governance Stärkung der Widerstandsfähigkeit desWirtschafts- und Finanzsystems gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken → Zusammenarbeit mit internationalen Rechnungsle - gungsgremien und der ESMA, um zu prüfen, wie Rechnungslegungsstandards relevante Nachhaltig - keitsrisiken erfassen können → Änderungen der CRD/CRR imRahmen der Umsetzung von Basel III, um die Integration von Nachhaltigkeits - risiken in die Risikomanagementsysteme von Banken, einschließlich Klimawandel-Stresstests, sicherzustel - len → ESG-Risiken sollen Gegenstand des Aufsichtsrechtli - chenÜberprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) werden → Sicherstellung der Erfassung relevanter ESG-Risiken in Kreditratings und Ratingausblicken → Langfristige Stärkung der Finanzstabilität durch enge - re Zusammenarbeit bei der Risikobewertung, regelmä - ßige Stresstests, Bewertung makroprudenzieller Inst - rumente und einer Studie zu den Risiken aufgrund von Umweltzerstörung und Verlust der biologischen Vielfalt Erhöhung des Beitrags des Finanzsektors zur Nachhal- tigkeit → Aufbauend auf CSRD und SFDR, Erhöhung des Beitrags des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit durch Verbesse - rung der Offenlegung der Nachhaltigkeitsziele und Übergangsplanung durch Finanzinstitute, Prüfung, ob Leitlinien die Glaubwürdigkeit freiwilliger Zusagen gewährleisten können → Weitere Ausarbeitung der Pflichten zur Berücksichti - gung negativer Auswirkungen beim Produktvertrieb → Verbesserung der Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings und ESG-Research Gewährleistung der Integrität des EU-Finanzsystems und Überwachung seines geordneten Übergangs zur Nachhaltigkeit → Überwachung der Greenwashing-Risiken undÜberprü - fung des bestehenden Aufsichts- und Durchsetzungs - instrumentariums → Entwicklung von Indikatoren zur Messung der Kapi - talflüsse hin zu nachhaltigen Anlagen und Bewertung bestehender Investitionslücken → Stärkung der Zusammenarbeit zwischenMitgliedstaa - ten und den EU-Institutionen, einschließlich der EZB, zur Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes für ei - nen geordneten Übergang und zur Integration des Prinzips der doppeltenWesentlichkeit („doublemate - riality“ – Auswirkungen der Aktivitäten eines Unterneh - mens auf Umwelt und Gesellschaft sowie die geschäft - lichen und finanziellen Risiken, denen ein Unternehmen aufgrund seines Nachhaltigkeitsengage - ments ausgesetzt ist) K. NACHHALTIGE FINANZIERUNG IV. SONSTIGE VORHABEN 255

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