Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
K K. NACHHALTIGE FINANZIERUNG IV. SONSTIGE VORHABEN BEWERTUNG Eine Erweiterung der Taxonomie um soziale Aspekte wird als sinnvoll erachtet, umeinen weiten, und nicht nur auf Umweltaspekte eingeengten, Nachhaltigkeits - begriff abzubilden und Marktakteuren dafür eine einheitliche Klassifizierung bereitzustellen. Aufgrund europarechtlicher Besonderheiten liegen viele soziale Regelungen im Geltungsbereich der Mitgliedstaaten. Zudem unterscheiden sich die sozio-ökonomischen Bedingungen in den EU-Mitgliedstaaten nicht unwe - sentlich. Es bietet sich daher an, auf EU-Ebene soziale Kategorien zu definieren, die Konkretisierung von In - dikatoren zur Qualifizierung eines substantiellen sozi - alen Beitrages auf Ebene der Mitgliedstaaten zu veror - ten. Eine EU-weite Definition schädlicher Wirtschaftsakti - vitäten hätte voraussichtlich erhebliche industriepo - litische Konsequenzen und könnte die Finanzierungs - situation betroffener Unternehmen stark beeinflussen. Eine EU-weite Definition von Wirtschaftsaktivitäten ohne wesentliche Auswirkungen würde wiederum möglicherweise für mehr Transparenz sorgen, da „neutrale“ Aktivitäten klar von schädlichen und grü - nen unterschieden werden könnten. REFERENZ Platform on Sustainable Finance, “Public consultation report on Taxonomy extension options linked to environ - mental objectives”, Juli 2021 Platform on Sustainable Finance, Draft report by subg - roup 4: Social taxonomy”, Juli 2021 258
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTc=