Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
A. BANK- UND BANKAUFSICHTSRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT 5. Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank Verordnung (EU) Nr. 1022/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Euro - päische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich der Übertragung besonderer Aufgaben auf die Europäische Zentralbank gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 Ziel der Verordnung ist es, unter der Leitung der EZB einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus („Single Supervi - sory Mechanism“, „SSM“) zur Beaufsichtigung von Banken in der Eurozone und in den übrigen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einzurichten. Der SSM stellt die erste Säule der Bankenunion dar und wurde geschaffen, um: → unter dem Eindruck der Finanz- und Staatsschuldenkrise den Teufelskreis zwischen Staatsschulden- und Ban - kenkrisen zu entkoppeln, → Risiken im Finanzsystem frühzeitig zu erkennen und die Gefahr, dass einzelne Mitgliedstaaten die übrigen Mit - gliedstaaten gefährden, zu minimieren sowie → der vermuteten Tendenz entgegenzuwirken, wonach nationale Aufseher, insbesondere in Krisenzeiten, natio - nale Belange höher gewichten als europäische Interessen und in letzter Konsequenz Institute im eigenen Land schonen. Die Kompetenzen der EZB, als Aufsichtsbehörde, beinhalten u. a. die Zulassung von Instituten, die Solvenz- und Liquiditätsaufsicht, die Festlegung von zusätzlichen Kapitalanforderungen, die Beurteilung der Angemessenheit des Risikomanagements sowie die Durchführung von Stresstests. Die EZB übt die tägliche Aufsicht über alle bedeutenden Institute aus und ist indirekt auch Aufseher für alle nicht bedeutenden Institute. Letztere sind unmittelbar von den nationalen Aufsehern zu beaufsichtigen. Die EZB nahm am 4. November 2014 ihre Aufsichtstätigkeit auf. Kurzübersicht Legislativvorschläge der Kommission am 12. September 2012 Position des Parlaments am 28. November 2012 Position des Rates am 13. Dezember 2012 Veröffentlichung im Amtsblatt am 29. Oktober 2013 A 29
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