Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

A A. BANK- UND BANKAUFSICHTSRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Innerhalb des vergangenen Jahrzehnts fanden begin - nendmit den Erfahrungen der Finanzkrise 2008 umfang - reiche Veränderungen in der europäischen Finanz - marktaufsichtsstruktur statt. Basierend auf demBericht einer Expertengruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière machte die Kommission in einer Mitteilung imMai 2009 konkrete Vorschläge, wie das Aufsichtssys - tem verbessert werden soll. Dies führte zur Schaffung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (European System of Financial Supervision, ESFS) durch Einrich - tung des Europäischen Rates für Systemrisiken (Euro - pean Systemic Risk Board, ESRB) und den Europäischen (sektoralen) Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs). Das ESFS ist ein horizontaler Netz - verbund zwischen den europäischen und nationalen Behörden, dem für spezielle Aufgaben auch die Kom - mission angehört. Dabei hat der ESRB die Aufgabe, Ri - siken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt zu überwachen, frühzeitig zu warnen und ggf. Empfehlun - gen zur Eindämmung dieser Risiken zu geben (Aufsicht auf Makroebene). Die EZB wurde mit speziellen Aufga - ben in Hinblick auf den ESRB ausgestattet. 6. Europäisches System der Finanzaufsicht (European System of Financial Supervision, ESFS) Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Aus - schusses für Systemrisiken Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswe - sen und die betriebliche Altersversorgung) Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) Das Europäische Finanzaufsichtssystem ist ein System von Behörden und Ausschüssen der EU zur Finanzmarkt - aufsicht, das am 1. Januar 2011 seine Arbeit aufgenommen hat. Wichtigster Bestandteil des ESFS sind drei euro - päische Finanzaufsichtsbehörden für das Bankwesen, das Versicherungswesen und das Wertpapierwesen. Das Europäische Finanzaufsichtssystem ist nicht zu verwechselnmit demeinheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM), der für die zentrale Bankenaufsicht der Großbanken in der Eurozone zusätzlich imNovember 2014 in Kraft trat und der im Rahmen des ESFS als zuständige Behörde anzusehen ist. Kurzübersicht De-Larosière- Bericht vom 25. Februar 2009 Kommissions - vorschläge am 23. September 2009 Veröffentli - chung im Amtsblatt am 15. Dezember 2010 Kommissions - vorschläge zur Reformder Aufsichtsbehör - den am20. Sep - tember 2017 Erweiterung des EBA-Re - formvor - schlags im Sep - tember 2018 Veröffentlichung der Reform-Ver - ordnungen im Amtsblatt am 27. Dezember 2019 34

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