Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

A A. BANK- UND BANKAUFSICHTSRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT BEWERTUNG Die Finanzmarktkrise hatte deutlich gemacht, dass ein wachsender integrierter europäischer Finanz - markt eine bessere Kooperation der nationalen Aufsichtsbehörden ebenso wie eine stärkere Über - wachung der systemischen Risiken für die Finanz - marktstabilität erfordert. Insoweit wurden die Ein - richtung von Aufsichtskollegien und die Intensivierung der Kooperation zwischen den nati - onalen Aufsichtsbehörden stets begrüßt, ebenso wie die Einrichtung und Aktivitäten des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, der frühzeitig syste - mische Risiken aufdecken soll. Die Neufassung der ESAs-Verordnungen behält das Kooperationsmodell mit den nationalen Aufsichtsbehörden bei. Solange die Integration der zum jetzigen Zeitpunkt noch sehr unterschiedlichen nationalen Märkte in Europa nicht weiter vorangeschritten ist, ist dies auch zu begrü - ßen, da die nationalen Aufsichtsbehörden die nati - onalen Märkte und Gegebenheiten am besten ken - nen. Positiv bewerten wir auch das Bekenntnis zum Proportionalitätsgrundsatz, da es gerade in Deutsch - land eine sehr divergente Bankenstruktur gibt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist zu erwarten, dass mit der nächsten Überprüfung die jetzt nicht übernomme - nen Vorschläge zu einer Gewichtsverlagerung von den nationalen Behörden hin zu den europäischen Behörden erneut zur Debatte stehen dürften. REFERENZ 1092/2010/EU (Verordnung) vom 24. November 2010 (konsolidierte Fassung) 1093/2010/EU (Verordnung) vom 24. November 2010 (konsolidierte Fassung) 1094/2010/EU (Verordnung) vom 24. November 2010 (konsolidierte Fassung) 1095/2010/EU (Verordnung) vom 24. November 2010 (konsolidierte Fassung) 1096/2010/EU (Rats-Verordnung) vom 17. November 2010, Amtsblatt der EU Nr. L 331/162 vom 15. Dezember 2010 36

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